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Badumbau · Standort

Barrierefreies Bad in Frankfurt: Hessen-Förderung, Kosten und Beratung

In Frankfurt fördert das Land Hessen über die WIBank den behindertengerechten Umbau von Wohneigentum, der barrierefreie Badumbau ist förderfähig. Dazu kommt die Pflegekasse. Hier finden Sie die Beträge, die Voraussetzungen und kostenlose Beratung in Frankfurt.

Die Inhalte entstehen auf Basis offizieller Quellen wie Pflegekassen (§ 40 SGB XI), KfW, Bundesgesundheitsministerium, Verbraucherzentrale und der DIN 18040; die verwendeten Quellen stehen am Ende des Beitrags.

Modernes barrierefreies Bad in einem Frankfurter Mehrfamilienhaus: ebenerdige Dusche mit Haltegriff, sandfarbe Fliesen, Fenster mit Blick auf die Frankfurter Skyline in der Ferne.
Symbolbild

Wer in Frankfurt das Bad barrierefrei umbaut und einen Grad der Behinderung ab 50 oder einen Pflegegrad ab 2 nachweisen kann, hat Zugang zu einem Hessen-Förderprogramm der WIBank: bis zu 5.500 Euro Zuschuss für den Badumbau, bis zu 15.000 Euro gesamt. Das Programm fördert bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten.

Dieser Überblick fasst das WIBank-Programm, die Bundesförderung über Pflegekasse und KfW sowie die kostenlose Wohnberatung in Frankfurt zusammen. Den Antrag müssen Sie immer vor Beginn der Arbeiten stellen.

Förderung für einen barrierefreien Badumbau in Frankfurt am Main

Zusätzlich zu den bundesweiten Töpfen (siehe unten) gibt es in Frankfurt am Main dieses örtliche Programm. Wichtig: den Antrag immer vor Beginn der Arbeiten stellen. Angaben sind möglich, keine Garantie.

Zuschuss

Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum

Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 5.500 € Zuschuss für den Badumbau. Förderfähig sind Ausgaben bis 30.000 € je Wohneinheit, das ergibt höchstens 15.000 € Zuschuss je Wohneinheit über alle Maßnahmen zusammen. Maßnahmen unter 1.500 € werden nicht gefördert

WIBank (Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen), Antrag über Magistrat Frankfurt

Voraussetzung: Grad der Behinderung ab 50 (GdB 50+) oder Pflegegrad 2 bis 5, Antrag vor Baubeginn zwingend

Hinweis: Kein Rechtsanspruch, die Mittel sind je Stadt und Jahr gedeckelt; reichen sie nicht, wählt der Magistrat nach sozialer Dringlichkeit aus. Zuschüsse anderer Stellen, ausdrücklich auch der Pflegekasse, werden auf die zuwendungsfähigen Ausgaben angerechnet und senken den WIBank-Zuschuss entsprechend. Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Auf den bewilligten Zuschuss fällt ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1 % an, mindestens 25 €.

Zum Förderprogramm
Bundesweit

Pflegekasse und KfW

Zuschuss bis 4.180 €

Mit anerkanntem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme für den barrierefreien Umbau (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Der KfW-Zuschuss 455-B „Altersgerecht Umbauen“ ist derzeit nicht beantragbar, die Bundesmittel für Barrierereduzierung sind ausgeschöpft. Frühestens 2027 sind wieder Anträge möglich, zugesagt ist das nicht (Stand 4. August 2026). Es bleiben der KfW-Kredit 159 über bis zu 50.000 € je Wohneinheit, ein Darlehen und kein Zuschuss, und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG.

Förderung im Detail

Wie Frankfurt am Main im bundesweiten Vergleich dasteht, zeigt unser Förderatlas barrierefreies Wohnen: eine Auswertung von 18 Städten, welche davon noch echte Zuschüsse zahlen und welche nur noch Kredite anbieten.

Was kostet ein barrierefreier Badumbau in Frankfurt am Main?

Im Rhein-Main-Gebiet zählt das Sanitär- und Badhandwerk zu den gefragteren und teureren Märkten. Für eine ebenerdige Dusche sollten Frankfurter Haushalte mit 4.000 bis 9.000 Euro eingebaut rechnen. Wer den WIBank-Zuschuss und die Pflegekasse kombiniert, kann einen erheblichen Teil davon abdecken. Den Förder-Check ohne Kontaktdaten finden Sie auf der Förderseite.

Förderung prüfen

Kostenlose Beratung in Frankfurt am Main

Vor einer Entscheidung lohnt der Gang zu einer neutralen Beratungsstelle. Diese Stellen in Frankfurt am Main beraten kostenlos und helfen auch beim Förderantrag:

Anbieter in Frankfurt am Main finden und vergleichen

Frankfurt hat ein breites Angebot an Sanitär- und Badfachbetrieben. Neben bundesweiten Anbietern sind viele Betriebe aus der Rhein-Main-Region stark aufgestellt. Bestehen Sie auf einem Vor-Ort-Aufmaß und einem schriftlichen Festpreisangebot. Den passenden geprüften Fachbetrieb finden Sie über die kostenlose, unverbindliche Anfrage bei hausnah24: Wir verbinden Sie mit geprüften Fachbetrieben, sobald die Vermittlung in Ihrer Region startet.

Mehr dazu: Anbieter vergleichen und der Badumbau-Überblick.

Badumbau in anderen Städten

Neben Frankfurt am Main haben wir örtliche Förderung, Kostenspannen und Beratung auch für diese Städte geprüft:

Passende Ratgeber zum Thema Badumbau

Mehr Hintergrund, unabhängig und mit Quellen, im hausnah24-Ratgeber:

Häufige Fragen, Badumbau in Frankfurt am Main

Wer bekommt in Frankfurt Förderung für den barrierefreien Badumbau?

Eigentümer mit einem Grad der Behinderung ab 50 (GdB 50+) oder einem Pflegegrad 2 bis 5 können das Hessen-Programm der WIBank nutzen. Es fördert bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, für den Badumbau bis zu 5.500 Euro. Den Antrag stellen Sie vor Baubeginn beim Magistrat der Stadt Frankfurt.

Kann man in Frankfurt den WIBank-Zuschuss mit der Pflegekasse kombinieren?

Ja. Die Pflegekasse zahlt mit Pflegegrad 1 bis 5 bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI), das lässt sich neben dem WIBank-Zuschuss nutzen, solange keine Doppelförderung derselben Kosten entsteht. Der KfW-Zuschuss 455-B steht dafür derzeit nicht zur Verfügung, die Fördermittel des Bundes für Barrierereduzierung sind ausgeschöpft. Eine neue Antragstellung soll frühestens 2027 möglich sein und ist nicht zugesagt (Stand 4. August 2026). Es bleiben der KfW-Kredit 159 bis 50.000 Euro je Wohneinheit als Darlehen und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG. Den Antrag bei jeder Stelle vor Baubeginn stellen.

Wo bekomme ich in Frankfurt kostenlose Beratung zum barrierefreien Bad?

Die Leitstelle Älterwerden der Stadt Frankfurt bietet kostenlose Wohnberatung. Die Pflegestützpunkte beraten zur Pflegekassen-Förderung. Beide Stellen helfen auch beim Antrag beim Magistrat.

Quellen

Diese Angaben dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung im Einzelfall. Förderbeträge sind möglich, keine Garantie; den Antrag in der Regel vor Beginn der Maßnahme stellen.