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Treppenlift

Treppenlift und Krankenkasse: Pflegekasse, Pflegegrad, KfW

Zahlt die Krankenkasse einen Treppenlift? Meist die Pflegekasse: bis 4.180 Euro mit Pflegegrad, Antrag vor dem Einbau. KfW-Zuschuss derzeit ausgeschöpft.

Die Inhalte entstehen auf Basis offizieller Quellen wie Pflegekassen (§ 40 SGB XI), KfW, Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest und Herstellerangaben; die verwendeten Quellen stehen am Ende des Beitrags.

Gepolsterter Sitz eines Treppenlifts an einer Holztreppe, Nahaufnahme.
Symbolbild

Viele suchen nach dem Zuschuss der Krankenkasse für den Treppenlift. Tatsächlich zahlt die Krankenkasse fast nie, dafür aber oft die Pflegekasse. Dieser Unterschied entscheidet darüber, welcher Antrag sich lohnt. Hier steht, wer wann zahlt und wie Sie vorgehen.

Krankenkasse oder Pflegekasse: wer zahlt wirklich?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt einen Treppenlift in aller Regel nicht, weil er nicht als Hilfsmittel im Sinne der Krankenversicherung gilt. Zuständig ist die Pflegekasse. Sie ist organisatorisch bei der Krankenkasse angesiedelt, hat aber einen eigenen Topf für das Wohnen zu Hause.

Über diesen Topf zählt der Treppenlift als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 SGB XI. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Liegt er vor, sind bis zu 4.180 Euro Zuschuss möglich.

Voraussetzung: ein anerkannter Pflegegrad

Der Pflegegrad ist der Schlüssel. Schon ab Pflegegrad 1 besteht der Anspruch auf den Zuschuss, und die mögliche Höhe von bis zu 4.180 Euro hängt nicht davon ab, welcher Pflegegrad anerkannt ist.

Wer noch keinen Pflegegrad hat, beantragt ihn formlos bei der Pflegekasse. Danach meldet sich der Medizinische Dienst zur Begutachtung. Der Pflegegrad ist ein Gesundheitsdatum und sehr persönlich, deshalb fragen wir ihn auf hausnah24 nirgends ab. Eine erste, rein lokale Einschätzung gibt der Förder-Check, bei dem Ihre Angaben das Gerät nicht verlassen.

Bis zu 4.180 Euro von der Pflegekasse

Der Zuschuss ist kein Kredit und muss nicht zurückgezahlt werden. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt und profitieren gemeinsam vom Umbau, können sich die Beträge auf bis zu 16.720 Euro summieren. Entscheidend ist eine Regel, an der die Förderung sonst scheitert: Der Antrag muss vor dem Einbau gestellt werden.

Ohne Pflegegrad: die KfW

Ohne anerkannten Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nichts. Den KfW-Zuschuss 455-B Barrierereduzierung, der hier früher weiterhalf, können Sie derzeit nicht beantragen: Die Fördermittel für barrierereduzierende Maßnahmen sind ausgeschöpft (Stand 04.08.2026). Die KfW stellt in Aussicht, dass eine Antragstellung wieder möglich wird, sollten im Jahr 2027 erneut Bundesmittel bereitstehen. Eine Zusage ist das nicht, planen Sie diesen Zuschuss also vorerst nicht ein.

Offen bleibt der KfW-Kredit 159 Altersgerecht Umbauen. Das ist ein Darlehen und kein Zuschuss, es muss also zurückgezahlt werden. Möglich sind bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit, Treppenlifte sind ausdrücklich förderfähig, und auch hier gilt der Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Dazu kommt die Steuer: Nach § 35a EStG lassen sich 20 Prozent der Handwerker-Lohnkosten absetzen, höchstens 1.200 Euro im Jahr, nicht für Material und nicht für Beträge, die bereits gefördert wurden. Je nach Wohnort gibt es zusätzlich kommunale Programme.

Wie diese Wege zusammenspielen, steht ausführlich auf der Seite Förderung, den Weg zum Pflegekassen-Geld zeigt Schritt für Schritt die Seite Zuschuss.

Was am Ende zählt

Alle genannten Beträge sind Höchstwerte und möglich, keine Garantie. Diese Seite ersetzt keine Sozialberatung. Beträge und die Verfügbarkeit der Fördermittel ändern sich, unser Stand hier ist der 04.08.2026, prüfen Sie beides vor dem Antrag. Wie stark ein Zuschuss Ihre Kosten senkt, hängt vom Lift und der Treppe ab. Die Grundlagen bündelt der Treppenlift-Überblick.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse einen Treppenlift?

In aller Regel nicht. Die gesetzliche Krankenkasse stuft den Treppenlift nicht als Hilfsmittel ein. Zuständig ist die Pflegekasse, die bei der Krankenkasse angesiedelt ist. Sie zahlt mit anerkanntem Pflegegrad bis zu 4.180 Euro als wohnumfeldverbessernde Maßnahme.

Welcher Pflegegrad ist für den Zuschuss nötig?

Es genügt ein anerkannter Pflegegrad, schon ab Pflegegrad 1. Die mögliche Höhe von bis zu 4.180 Euro hängt nicht davon ab, welcher Pflegegrad anerkannt ist. Ohne anerkannten Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nicht. Der Zuschuss der KfW für Barrierereduzierung ist derzeit ausgeschöpft, es bleiben der KfW-Kredit 159 als Darlehen und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG.

Bekomme ich Geld von Pflegekasse und KfW zusammen?

Als zwei Zuschüsse derzeit nicht. Der Zuschuss der KfW für Barrierereduzierung ist ausgeschöpft und nicht beantragbar, frühestens 2027 könnte es wieder Bundesmittel geben, zugesagt ist das nicht. Es bleibt der Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 Euro, ergänzend möglich sind der KfW-Kredit 159 als Darlehen und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG.

Quellen

Diese Angaben dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung im Einzelfall. Förderbeträge sind möglich, keine Garantie; den Antrag in der Regel vor Beginn der Maßnahme stellen.