Viele suchen nach dem Zuschuss der Krankenkasse für den Treppenlift. Tatsächlich zahlt die Krankenkasse fast nie, dafür aber oft die Pflegekasse. Dieser Unterschied entscheidet darüber, welcher Antrag sich lohnt. Hier steht, wer wann zahlt und wie Sie vorgehen.
Krankenkasse oder Pflegekasse: wer zahlt wirklich?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt einen Treppenlift in aller Regel nicht, weil er nicht als Hilfsmittel im Sinne der Krankenversicherung gilt. Zuständig ist die Pflegekasse. Sie ist organisatorisch bei der Krankenkasse angesiedelt, hat aber einen eigenen Topf für das Wohnen zu Hause.
Über diesen Topf zählt der Treppenlift als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 SGB XI. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Liegt er vor, sind bis zu 4.180 Euro Zuschuss möglich.
Voraussetzung: ein anerkannter Pflegegrad
Der Pflegegrad ist der Schlüssel. Schon ab Pflegegrad 1 besteht der Anspruch auf den Zuschuss, und die mögliche Höhe von bis zu 4.180 Euro hängt nicht davon ab, welcher Pflegegrad anerkannt ist.
Wer noch keinen Pflegegrad hat, beantragt ihn formlos bei der Pflegekasse. Danach meldet sich der Medizinische Dienst zur Begutachtung. Der Pflegegrad ist ein Gesundheitsdatum und sehr persönlich, deshalb fragen wir ihn auf hausnah24 nirgends ab. Eine erste, rein lokale Einschätzung gibt der Förder-Check, bei dem Ihre Angaben das Gerät nicht verlassen.
Bis zu 4.180 Euro von der Pflegekasse
Der Zuschuss ist kein Kredit und muss nicht zurückgezahlt werden. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt und profitieren gemeinsam vom Umbau, können sich die Beträge auf bis zu 16.720 Euro summieren. Entscheidend ist eine Regel, an der die Förderung sonst scheitert: Der Antrag muss vor dem Einbau gestellt werden.
Ohne Pflegegrad: die KfW
Ohne anerkannten Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nichts. Dann hilft der KfW-Zuschuss 455-B Barrierereduzierung weiter. Er fördert Einzelmaßnahmen mit bis zu 2.500 Euro und den vollständigen Standard Altersgerechtes Haus mit bis zu 6.250 Euro. Auch hier gilt: Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe stehen, und das Jahresbudget ist begrenzt, also kann es früh ausgeschöpft sein.
Pflegekasse und KfW lassen sich kombinieren, aber nicht für dieselben Kosten. Wer den Lift über die Pflegekasse und einen weiteren Umbau über die KfW finanziert, kommt je nach Lage auf bis zu rund 10.400 Euro pro Person. Wie diese Töpfe zusammenspielen, steht ausführlich auf der Seite Förderung, den Weg zum Pflegekassen-Geld zeigt Schritt für Schritt die Seite Zuschuss.
Was am Ende zählt
Alle genannten Beträge sind Höchstwerte und möglich, keine Garantie. Diese Seite ersetzt keine Sozialberatung, und Beträge wie die Verfügbarkeit der KfW-Mittel ändern sich, prüfen Sie sie vor dem Antrag. Wie stark ein Zuschuss Ihre Kosten senkt, hängt vom Lift und der Treppe ab. Die Grundlagen bündelt der Treppenlift-Überblick.