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Badumbau-Förder-Check: Welcher Zuschuss ist für Sie möglich?
Zwei kurze Fragen, ein klares Ergebnis: Pflegekasse, KfW oder Steuer für Ihren barrierefreien Badumbau. Ihre Angaben bleiben auf Ihrem Gerät.
Die Förderlogik dahinter
Für den barrierefreien Badumbau kommen mehrere Töpfe in Frage. Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Der KfW-Zuschuss 455-B Barrierereduzierung fördert auch ohne Pflegegrad: 10 Prozent und bis 2.500 Euro je Einzelmaßnahme, 12,5 Prozent und bis 6.250 Euro beim Standard Altersgerechtes Haus, ist aber nicht mit der Pflegekasse für dieselben Kosten kombinierbar. Über § 35a EStG sind zusätzlich 20 Prozent der Handwerker-Lohnkosten absetzbar, höchstens 1.200 Euro pro Jahr. Alle Wege verlangen den Antrag vor Einbau beziehungsweise Auftragsvergabe.
Was ein Badumbau überhaupt kostet, zeigt die Seite Kosten des Badumbaus. Alle Förderdetails mit Quellen bündelt die Seite Förderung & Zuschuss, den Überblick der Badumbau im Überblick.
Häufige Fragen zur Förderung
Wie viel Zuschuss zahlt die Pflegekasse für den Badumbau?
Mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5 sind bis 4.180 Euro je Maßnahme möglich (§ 40 Abs. 4 SGB XI, wohnumfeldverbessernde Maßnahme). Die bodengleiche Dusche zählt ausdrücklich dazu. Leben mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt, sind zusammen bis 16.720 Euro möglich. Den Antrag immer vor Beginn der Arbeiten stellen.
Was gilt ohne Pflegegrad?
Ohne anerkannten Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nicht. Der Umbau kann dann über den KfW-Zuschuss 455-B Barrierereduzierung gefördert werden: 10 Prozent der Kosten, höchstens 2.500 Euro für die Einzelmaßnahme, oder 12,5 Prozent, höchstens 6.250 Euro für den Standard Altersgerechtes Haus. Antrag vor der Auftragsvergabe, das Budget ist jährlich begrenzt.
Kann ich Pflegekasse, KfW und Steuer kombinieren?
Das sind verschiedene Töpfe, die sich je nach Maßnahme teils kombinieren lassen. Was nicht geht, ist eine Doppelförderung desselben Euro-Betrags. Über § 35a EStG lassen sich zusätzlich 20 Prozent der Handwerker-Lohnkosten absetzen, höchstens 1.200 Euro pro Jahr, aber nicht für denselben Betrag, den Sie schon öffentlich gefördert bekommen.
Werden meine Angaben gespeichert oder weitergegeben?
Nein. Der Check läuft komplett in Ihrem Browser. Ihre Angaben, auch die zum Pflegegrad, verlassen Ihr Gerät nicht und werden nirgendwo gespeichert.
Quellen
- § 40 SGB XI: Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (gesetze-im-internet.de)
- KfW-Zuschuss 455-B Barrierereduzierung (Abruf 24.06.2026)
- § 35a EStG: Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (gesetze-im-internet.de)
Alle Angaben sind Orientierung, keine Rechts- oder Sozialberatung. Beträge und Verfügbarkeit ändern sich, Stand 24. Juni 2026. Den Antrag immer vor Beginn der Maßnahme stellen.