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Badumbau-Förder-Check: Welcher Zuschuss ist für Sie möglich?
Zwei kurze Fragen, ein klares Ergebnis: Pflegekasse, Kredit oder Steuer für Ihren barrierefreien Badumbau. Ihre Angaben bleiben auf Ihrem Gerät.
Die Förderlogik dahinter
Für den barrierefreien Badumbau kommen mehrere Töpfe in Frage. Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Der KfW-Zuschuss 455-B Barrierereduzierung, der früher auch ohne Pflegegrad half, ist derzeit nicht beantragbar: Die Bundesmittel sind nach Angaben der KfW ausgeschöpft, eine Antragstellung ist frühestens 2027 wieder möglich, zugesagt ist das nicht. Offen bleibt der KfW-Kredit 159 Altersgerecht Umbauen mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit, ein zinsgünstiger Kredit und kein Zuschuss. Über § 35a EStG sind zusätzlich 20 Prozent der Handwerker-Lohnkosten absetzbar, höchstens 1.200 Euro pro Jahr. Alle Wege verlangen den Antrag vor Einbau beziehungsweise Auftragsvergabe, Stand 4. August 2026. Je nach Wohnort kann ein kommunales Programm dazukommen.
Was ein Badumbau überhaupt kostet, zeigt die Seite Kosten des Badumbaus. Alle Förderdetails mit Quellen bündelt die Seite Förderung & Zuschuss, den Überblick der Badumbau im Überblick.
Häufige Fragen zur Förderung
Wie viel Zuschuss zahlt die Pflegekasse für den Badumbau?
Mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5 sind bis 4.180 Euro je Maßnahme möglich (§ 40 Abs. 4 SGB XI, wohnumfeldverbessernde Maßnahme). Die bodengleiche Dusche zählt ausdrücklich dazu. Leben mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt, sind zusammen bis 16.720 Euro möglich. Den Antrag immer vor Beginn der Arbeiten stellen.
Was gilt ohne Pflegegrad?
Ohne anerkannten Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nicht. Der früher an dieser Stelle genannte KfW-Zuschuss 455-B Barrierereduzierung hilft derzeit ebenfalls nicht weiter: Die Bundesmittel dafür sind ausgeschöpft, eine Antragstellung ist frühestens 2027 wieder möglich, zugesagt ist das nicht. Es bleiben der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit, das ist ein zinsgünstiger Kredit und kein Zuschuss, sowie die Steuerermäßigung nach § 35a EStG. Prüfen Sie zusätzlich, ob Ihre Stadt oder Ihr Bundesland ein eigenes Programm hat. Stand 4. August 2026.
Kann ich Pflegekasse, KfW und Steuer kombinieren?
Das sind verschiedene Töpfe, die sich je nach Maßnahme teils kombinieren lassen: der Zuschuss der Pflegekasse, der KfW-Kredit 159 für die restlichen Kosten und die Steuer. Der KfW-Zuschuss 455-B bleibt dabei derzeit außen vor, weil die Bundesmittel ausgeschöpft sind (Stand 4. August 2026). Was nicht geht, ist eine Doppelförderung desselben Euro-Betrags. Über § 35a EStG lassen sich zusätzlich 20 Prozent der Handwerker-Lohnkosten absetzen, höchstens 1.200 Euro pro Jahr, aber nicht für denselben Betrag, den Sie schon öffentlich gefördert bekommen.
Werden meine Angaben gespeichert oder weitergegeben?
Nein. Der Check läuft komplett in Ihrem Browser. Ihre Angaben, auch die zum Pflegegrad, verlassen Ihr Gerät nicht und werden nirgendwo gespeichert.
Quellen
- § 40 SGB XI: Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (gesetze-im-internet.de)
- KfW-Zuschuss 455-B Barrierereduzierung: Fördermittel derzeit ausgeschöpft, Antrag frühestens 2027 wieder möglich (Abruf 04.08.2026)
- § 35a EStG: Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (gesetze-im-internet.de)
Alle Angaben sind Orientierung, keine Rechts- oder Sozialberatung. Beträge und Verfügbarkeit ändern sich, Stand 4. August 2026. Den Antrag immer vor Beginn der Maßnahme stellen.