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Förder-Check: Welcher Zuschuss ist für Sie möglich?
Drei Fragen, ein klares Ergebnis: Pflegekasse, KfW oder beides für verschiedene Maßnahmen. Ihre Angaben bleiben auf Ihrem Gerät.
Die Förderlogik dahinter
Zwei Töpfe kommen für Treppenlifte in Frage. Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Der KfW-Zuschuss 455-B Barrierereduzierung fördert bis 2.500 Euro je Einzelmaßnahme und bis 6.250 Euro beim Standard Altersgerechtes Haus, ist aber nicht mit der Pflegekasse für dieselben Kosten kombinierbar. Beide verlangen den Antrag vor Einbau beziehungsweise Auftragsvergabe.
Was ein Lift überhaupt kostet, zeigt der Kostenrechner. Die Grundlagen zu Arten und Anbietern bündelt der Treppenlift im Überblick.
Häufige Fragen zur Förderung
Wie viel Zuschuss zahlt die Pflegekasse für einen Treppenlift?
Mit anerkanntem Pflegegrad sind bis 4.180 Euro je Maßnahme möglich (§ 40 SGB XI, wohnumfeldverbessernde Maßnahme). Leben mehrere pflegebedürftige Personen in der Wohnung, sind zusammen bis 16.720 Euro möglich. Den Antrag immer vor dem Einbau stellen.
Kann ich Pflegekasse und KfW-Zuschuss kombinieren?
Ja, aber nicht für dieselbe Maßnahme. Was die Pflegekasse bezuschusst, fördert die KfW nicht noch einmal. Üblich ist die Aufteilung: der Lift über die Pflegekasse, weitere Umbauten wie das Bad über den KfW-Zuschuss 455-B.
Was gilt ohne Pflegegrad?
Ohne anerkannten Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nicht. Der Lift kann dann über den KfW-Zuschuss 455-B Barrierereduzierung gefördert werden: bis 2.500 Euro je Einzelmaßnahme, bis 6.250 Euro beim Standard Altersgerechtes Haus. Antrag vor der Auftragsvergabe, das Budget ist jährlich begrenzt.
Werden meine Angaben gespeichert oder weitergegeben?
Nein. Der Check läuft komplett in Ihrem Browser. Ihre Angaben, auch die zum Pflegegrad, verlassen Ihr Gerät nicht und werden nirgendwo gespeichert.
Quellen
- § 40 SGB XI: Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (gesetze-im-internet.de)
- KfW-Zuschuss 455-B Barrierereduzierung (Abruf 12.06.2026)
- Verbraucherzentrale: Treppenlifte, Planung und Umsetzung (Stand 20.01.2026, Abruf 12.06.2026)
Alle Angaben sind Orientierung, keine Rechts- oder Sozialberatung. Beträge und Verfügbarkeit ändern sich, Stand 12. Juni 2026.