Der Zuschuss für die Wärmepumpe läuft seit 2024 über die KfW, nicht mehr über die BAFA. Zuständig ist das Programm 458, Heizungsförderung für Privatpersonen im Wohngebäude. Hier lesen Sie, wer ihn bekommt, wie hoch er ausfällt und wie der Antrag abläuft.
Zum 21. Juli 2026 hat die KfW die Konditionen umgestellt: Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt jetzt bei 16 statt 20 Prozent, der Einkommensbonus ist nach Einkommen gestaffelt, der Effizienzbonus ist ersatzlos entfallen, und förderfähig sind noch Kosten bis 28.000 Euro statt bis 30.000 Euro. Diese Seite gibt den Stand ab diesem Tag wieder.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die als natürliche Person im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind und das Gebäude selbst nutzen. Für vermietete Wohngebäude und Unternehmen gibt es eigene Programme. Gefördert wird der Austausch in einem Bestandsgebäude.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Fördersatz setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die sich addieren und in der Regel bei 70 Prozent gedeckelt sind:
| Baustein | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | für jede förderfähige Wärmepumpe |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | Austausch einer alten Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung; sinkt ab 01.02.2027 stufenweise |
| Einkommensbonus | 40 % | zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro |
| Einkommensbonus | 30 % | zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro |
| Einkommensbonus | 10 % | zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 Euro |
| Maximaler Satz | 70 % | Boni kumulierbar, gedeckelt |
| Sonderfall | bis 80 % | Selbstnutzer mit Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro |
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, hebt ein Familienzuschlag jede dieser Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 Euro. Beim Deckel von 80 Prozent gilt damit eine Grenze von 40.000 Euro.
Förderfähig sind Kosten bis zu 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, dazu 15.000 Euro je zweiter bis sechster Wohneinheit und 8.000 Euro je weiterer. Diese 28.000 Euro sind die Rechengrundlage, nicht der Zuschuss selbst. Beim Einfamilienhaus ergibt sich daraus ein maximaler Zuschuss von 19.600 Euro, im Sonderfall der 80 Prozent von 22.400 Euro. Der Förderhöchstbetrag der ersten Wohneinheit sinkt erstmals am 1. Februar 2027 um 750 Euro und danach halbjährlich. Wie viel in Ihrem Fall möglich ist, schätzt der Wärmepumpen-Kostenrechner.
So läuft der Antrag
- Fachbetrieb wählen und Vertrag schließen. Der Liefer- oder Leistungsvertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die ihn an die Förderzusage knüpft. Aus dem Vertrag muss hervorgehen, wann die Maßnahme voraussichtlich fertig ist.
- Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen. Das übernimmt der Fachbetrieb oder ein Energieeffizienz-Experte. Sie registrieren sich im Portal Meine KfW.
- Zuschuss beantragen. Mit der BzA stellen Sie den Antrag online, bevor die Maßnahme fest beauftragt wird.
- Umsetzen und Nachweise einreichen. Nach Einbau und Rechnung reichen Sie die Nachweise ein, danach wird der Zuschuss ausgezahlt.
Die wichtigste Regel
Stellen Sie den Antrag immer vor der festen Auftragsvergabe. Wer zuerst beauftragt und dann den Zuschuss beantragt, verliert in der Regel den Anspruch. Genau dafür gibt es die aufschiebende oder auflösende Bedingung im Vertrag.
Alle Angaben sind möglich, keine Garantie, und die Bedingungen können sich ändern. Den vollständigen Förderüberblick gibt die Seite Förderung 2026, was die BAFA zusätzlich fördert, steht dort. Grundlagen zu Typen und Kosten bündelt die Wärmepumpe im Überblick. Wenn Sie wissen möchten, was nach Abzug der Förderung bleibt, können Sie kostenlos und unverbindlich Angebote anfragen.