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Treppenlift · Standort

Treppenlift in München: bayerische Förderung, Kosten und Beratung

In München lässt sich der Einbau eines Treppenlifts über ein zins- und tilgungsfreies Baudarlehen des Freistaats kombinieren mit dem bundesweiten Zuschuss der Pflegekasse und dem KfW-Kredit 159.

Die Inhalte entstehen auf Basis offizieller Quellen wie Pflegekassen (§ 40 SGB XI), KfW, Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest und Herstellerangaben; die verwendeten Quellen stehen am Ende des Beitrags.

Helle Eichentreppe in einem Münchner Wohnhaus mit einem Sitz-Treppenlift.
Symbolbild

Auch in München lässt sich ein Treppenlift fördern. Über die bayerische Wohnraumförderung gibt es ein leistungsfreies Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro je Wohnung. Leistungsfrei heißt: Wer die Förderbedingungen einhält, muss das Geld nicht zurückzahlen, es wirkt also faktisch wie ein Zuschuss. Die Höhe hängt vom Einkommen ab.

Beantragt und bewilligt wird über die Landeshauptstadt München, der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden. Dazu kommen die bundesweiten Hilfen von Pflegekasse und KfW. Hier finden Sie die Beträge, die Kostenspanne und kostenlose Beratungsstellen in München.

Förderung für einen Treppenlift in München

Zusätzlich zu den bundesweiten Töpfen (siehe unten) gibt es in München dieses örtliche Programm. Wichtig: den Antrag immer vor Beginn der Arbeiten stellen. Angaben sind möglich, keine Garantie.

Darlehen (Kredit)

Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Förderung barrierefreies Wohnen

leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000 Euro je Wohnung

Freistaat Bayern / BayernLabo, Antrag über die Landeshauptstadt München

Voraussetzung: Einhaltung der Einkommensgrenzen nach Art. 11 Abs. 1 BayWoFG; bei Schwerbehinderung Nachweis per Bescheid oder Ausweis, sonst ärztliches Attest; Antrag vor Baubeginn oder bis sechs Monate danach

Hinweis: Leistungsfrei: bei erfüllter Bindung nicht zurückzuzahlen, faktisch ein Zuschuss. Antrag vor Baubeginn, einkommensabhängig.

Zum Förderprogramm
Bundesweit

Pflegekasse und KfW

Zuschuss bis 4.180 €

Mit anerkanntem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme für den Treppenlift (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Der KfW-Zuschuss 455-B „Altersgerecht Umbauen“ ist derzeit nicht beantragbar, die Bundesmittel für Barrierereduzierung sind ausgeschöpft. Frühestens 2027 sind wieder Anträge möglich, zugesagt ist das nicht (Stand 4. August 2026). Es bleiben der KfW-Kredit 159 über bis zu 50.000 € je Wohneinheit, ein Darlehen und kein Zuschuss, und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG.

Förderung im Detail

Wie München im bundesweiten Vergleich dasteht, zeigt unser Förderatlas barrierefreies Wohnen: eine Auswertung von 18 Städten, welche davon noch echte Zuschüsse zahlen und welche nur noch Kredite anbieten.

Was kostet ein Treppenlift in München?

Bundesweit liegen Treppenlifte je nach Bauart zwischen rund 3.500 und 15.000 Euro (Verbraucherzentrale): gerade Treppe günstiger, kurvige Treppe oder Außenlift deutlich teurer. In München kommen bei beengten Altbau-Treppenhäusern und engen Kurven oft Sonderanfertigungen ins Spiel, die das obere Ende der Spanne erreichen. Eine erste Orientierung gibt der Kostenrechner.

Kosten berechnen

Kostenlose Beratung in München

Vor einer Entscheidung lohnt der Gang zu einer neutralen Beratungsstelle. Diese Stellen in München beraten kostenlos und helfen auch beim Förderantrag:

Anbieter in München finden und vergleichen

München ist ein teures Pflaster, umso wichtiger ist ein klares, schriftliches Festpreisangebot. Achten Sie bei beengten Altbau-Treppenhäusern in der Innenstadt darauf, dass der Betrieb vor Ort misst, Sonderanfertigungen sauber kalkuliert und Angaben zu Gewährleistung und Wartung macht, ohne Druck zur Unterschrift. Worauf Sie bei einem guten Fachbetrieb achten, lesen Sie auf der Anbieter-Seite. Den Weg zum passenden, geprüften Fachbetrieb gehen Sie über die kostenlose, unverbindliche Anfrage bei hausnah24: Wir verbinden Sie mit geprüften Fachbetrieben, sobald die Vermittlung in Ihrer Region startet.

Mehr dazu: Anbieter vergleichen und der Treppenlift-Überblick.

Treppenlift in anderen Städten

Neben München haben wir örtliche Förderung, Kostenspannen und Beratung auch für diese Städte geprüft:

Passende Ratgeber zum Thema Treppenlift

Mehr Hintergrund, unabhängig und mit Quellen, im hausnah24-Ratgeber:

Häufige Fragen, Treppenlift in München

Welche Förderung gibt es für einen Treppenlift in München?

Der Freistaat Bayern fördert den behindertengerechten Umbau über das Bayerische Wohnungsbauprogramm mit einem leistungsfreien, also zins- und tilgungsfreien Baudarlehen bis 10.000 Euro je Wohnung. Es ist einkommensabhängig und wird über die BayernLabo abgewickelt, beantragt wird es bei der Landeshauptstadt München. Faktisch wirkt es wie ein Zuschuss, da bei erfüllter Bindung nichts zurückgezahlt wird.

Kann ich die bayerische Förderung mit Pflegekasse und KfW kombinieren?

Ja. Mit einem anerkannten Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfelds. Der KfW-Zuschuss aus dem Programm 'Altersgerecht Umbauen' (455-B) kommt derzeit nicht in Frage, die Bundesmittel dafür sind ausgeschöpft. Frühestens 2027 könnte es wieder welche geben, zugesagt ist das nicht (Stand 4. August 2026). Ergänzend bleiben der KfW-Kredit 159 über bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit, der zurückgezahlt wird, und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG von 20 Prozent der Handwerker-Lohnkosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Diese Wege lassen sich mit dem bayerischen Baudarlehen kombinieren, solange dieselbe Ausgabe nicht doppelt gefördert wird.

Wo bekomme ich in München eine Beratung zum Treppenlift?

Die Landeshauptstadt München verweist auf das Kompetenzzentrum Barrierefreies Wohnen des Vereins Stadtteilarbeit e.V. Dort werden Wohnungsanpassungen wie Treppenlift, Bad- oder Küchenumbau und Rampen gemeinsam mit den Betroffenen geplant. Eine erste Anlaufstelle ist auch die städtische Info-Seite zur Wohnungsanpassung.

Quellen

Diese Angaben dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung im Einzelfall. Förderbeträge sind möglich, keine Garantie; den Antrag in der Regel vor Beginn der Maßnahme stellen.