Ein Treppenlift kostet zwischen 3.500 und 15.000 Euro. Einen Teil davon können Sie über Förderung abdecken, am wirksamsten über den Zuschuss der Pflegekasse. Wichtig ist, die Wege auseinanderzuhalten und den Antrag rechtzeitig zu stellen. Der KfW-Zuschuss 455-B steht dafür derzeit nicht zur Verfügung (Stand 04.08.2026).
Zuschuss der Pflegekasse: bis 4.180 Euro
Der wichtigste Weg führt über die Pflegekasse. Ein Treppenlift gilt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 SGB XI. Mit anerkanntem Pflegegrad, schon ab Pflegegrad 1, sind bis zu 4.180 Euro je Maßnahme möglich. Leben mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt, kann sich der Betrag erhöhen. Wie Sie diesen Zuschuss konkret beantragen, steht ausführlich auf der Seite Zuschuss. Warum die Krankenkasse selbst meist nicht zahlt und worauf es beim Pflegegrad ankommt, erklärt die Seite Krankenkasse und Pflegegrad.
Welche Städte überhaupt noch eigenes Geld für barrierefreies Wohnen zahlen und welche nur Kredite anbieten, zeigt unser Förderatlas barrierefreies Wohnen mit einer Auswertung von 18 Städten.
KfW-Zuschuss 455-B: derzeit nicht beantragbar
Den KfW-Zuschuss 455-B Barrierereduzierung gibt es aktuell nicht. Die KfW schreibt dazu, wegen der hohen Nachfrage seien die Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bereits ausgeschöpft. Ein Antrag ist deshalb nicht möglich. Sollten im Jahr 2027 erneut Bundesmittel bereitgestellt werden, wird eine Antragstellung wieder möglich sein. Zugesagt ist das nicht, und einen Termin nennt die KfW nicht. Rechnen Sie diesen Zuschuss bei Ihrer Planung also bitte nicht ein (Stand 04.08.2026).
KfW-Kredit 159: ein Darlehen, kein Zuschuss
Offen ist weiterhin der KfW-Kredit 159 Altersgerecht Umbauen, mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Treppenlifte sind dort ausdrücklich förderfähig, ebenso Senkrecht-, Hebe- und Plattformlifte. Wichtig zu wissen: Das ist ein Darlehen, das Sie mit Zinsen zurückzahlen, kein geschenktes Geld. Auch dieser Kredit steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel, und der Antrag gehört vor die Auftragsvergabe (Stand 04.08.2026).
Die wichtigste Regel: keine Doppelförderung
Der Zuschuss der Pflegekasse und der KfW-Kredit 159 lassen sich kombinieren, aber nicht für dieselbe Sache. Was die Pflegekasse für den Treppenlift bezuschusst, finanzieren Sie nicht zusätzlich über den Kredit. Sinnvoll ist die Aufteilung über verschiedene Maßnahmen: den Lift über die Pflegekasse, einen zusätzlichen Umbau wie ein bodengleiches Bad über den Kredit. So nutzen Sie beide Wege, ohne sich angreifbar zu machen.
Steuer als dritter Hebel
Bleibt ein Eigenanteil, lässt er sich oft steuerlich geltend machen. Für Handwerkerleistungen erkennt das Finanzamt 20 Prozent der reinen Lohnkosten an, höchstens 1.200 Euro im Jahr (§ 35a EStG). Das Material zählt nicht dazu, und Beträge, die bereits gefördert wurden, ebenfalls nicht. Daneben kommt in manchen Fällen der Abzug als außergewöhnliche Belastung in Frage. Die genauen Voraussetzungen hängen vom Einzelfall ab, das klären Sie am besten mit einem Steuerberater.
So finden Sie Ihren Weg
Welche Förderung in Ihrer Situation greift, zeigt der Förder-Check in einer Minute, ohne dass Ihre Angaben das Gerät verlassen. Alle Beträge sind möglich, keine Garantie. Stellen Sie den Antrag immer vor dem Einbau. Der KfW-Zuschuss bleibt dabei außen vor, solange die Mittel ausgeschöpft sind (Stand 04.08.2026).
Örtliche Zuschüsse in vielen Städten
Neben Pflegekasse und KfW legen einige Städte und Länder eigene Zuschüsse für den barrierefreien Umbau auf, die sich teils zusätzlich nutzen lassen. Welche lokalen Programme es gibt, mit Träger und Quelle, und welche Beratungsstelle vor Ort hilft, zeigt die Übersicht Treppenlift nach Stadt.