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Treppenlift

Treppenlift-Förderung 2026: Pflegekasse und KfW

Welche Förderung es für einen Treppenlift gibt: bis 4.180 Euro von der Pflegekasse, dazu der KfW-Zuschuss für weitere Maßnahmen und die Steuer.

Von der Redaktion hausnah24. Wir erstellen diese Inhalte auf Basis offizieller Quellen wie Pflegekassen (§ 40 SGB XI), KfW, Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest und Herstellerangaben; die verwendeten Quellen stehen am Ende des Beitrags. hausnah24 ist kostenlos und finanziert sich über die Vermittlung von Anfragen an benannte, geprüfte Anbieter, ausschließlich mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

Sitzlift an einer Holztreppe in einem hellen Wohnhaus, einsatzbereit.
Symbolbild

Ein Treppenlift kostet zwischen 3.500 und 15.000 Euro. Die gute Nachricht: Einen erheblichen Teil davon können Sie über Zuschüsse abdecken. Wichtig ist, die Wege auseinanderzuhalten und den Antrag rechtzeitig zu stellen.

Zuschuss der Pflegekasse: bis 4.180 Euro

Der wichtigste Weg führt über die Pflegekasse. Ein Treppenlift gilt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 SGB XI. Mit anerkanntem Pflegegrad, schon ab Pflegegrad 1, sind bis zu 4.180 Euro je Maßnahme möglich. Leben mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt, kann sich der Betrag erhöhen. Wie Sie diesen Zuschuss konkret beantragen, steht ausführlich auf der Seite Zuschuss.

KfW-Zuschuss 455-B: für weitere Maßnahmen

Wer keinen Pflegegrad hat, geht bei der Pflegekasse leer aus. Dann lohnt der Blick auf die KfW. Das Programm 455-B Barrierereduzierung fördert Einzelmaßnahmen mit bis zu 2.500 Euro und den vollständigen Standard Altersgerechtes Haus mit bis zu 6.250 Euro. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe im KfW-Zuschussportal gestellt werden, und das Budget ist jährlich begrenzt.

Die wichtigste Regel: keine Doppelförderung

Beide Töpfe lassen sich kombinieren, aber nicht für dieselbe Sache. Was die Pflegekasse für den Treppenlift bezuschusst, fördert die KfW nicht ein zweites Mal. Sinnvoll ist die Aufteilung über verschiedene Maßnahmen: den Lift über die Pflegekasse, einen zusätzlichen Umbau wie ein bodengleiches Bad über die KfW. So schöpfen Sie beide Wege aus, ohne sich angreifbar zu machen.

Steuer als dritter Hebel

Bleibt ein Eigenanteil, lässt er sich oft steuerlich geltend machen, etwa als haushaltsnahe Handwerkerleistung oder als außergewöhnliche Belastung. Die genauen Voraussetzungen hängen vom Einzelfall ab, das klären Sie am besten mit einem Steuerberater.

So finden Sie Ihren Weg

Welche Förderung in Ihrer Situation greift, zeigt der Förder-Check in einer Minute, ohne dass Ihre Angaben das Gerät verlassen. Alle Beträge sind möglich, keine Garantie. Stellen Sie den Antrag immer vor dem Einbau und prüfen Sie die aktuelle Verfügbarkeit der KfW-Mittel.

Häufige Fragen

Welche Förderung gibt es für einen Treppenlift?

Mit anerkanntem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro für den Lift. Ohne Pflegegrad oder für weitere Umbauten kommt der KfW-Zuschuss 455-B in Frage. Zusätzlich lassen sich die Kosten unter Umständen steuerlich geltend machen.

Kann ich Pflegekasse und KfW kombinieren?

Ja, aber nicht für dieselbe Maßnahme. Was die Pflegekasse für den Lift bezuschusst, fördert die KfW nicht noch einmal. Üblich ist die Aufteilung: der Lift über die Pflegekasse, ein zusätzlicher Umbau wie das Bad über die KfW.

Bis wann muss ich den Antrag stellen?

Immer vor dem Einbau beziehungsweise vor der Auftragsvergabe. Wer den Vertrag vorher unterschreibt oder den Lift einbauen lässt, verliert den Anspruch. Das gilt für die Pflegekasse wie für die KfW.

Quellen