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Eigene Erhebung · Stand 5. August 2026

Förderatlas barrierefreies Wohnen: Wo Städte noch echtes Geld zahlen

Der Bund hat seinen Zuschuss für barrierefreies Umbauen gestoppt. Damit entscheidet der Wohnort darüber, ob es überhaupt noch Geld gibt, das man nicht zurückzahlen muss. Wir haben die Förderung in 14 Großstädten geprüft, jedes Programm einzeln beim Träger.

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Städten zahlen einen echten Zuschuss für den Treppenlift, also Geld ohne Rückzahlung.

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Städte bieten ausschließlich Kredite an. Günstig, aber zurückzuzahlen.

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Stadt nimmt zwar Anträge an, zahlt ihren Zuschuss aber derzeit nicht aus.

Der Bundeszuschuss ist weg, und das trifft die Falschen

Bis vor Kurzem gab es für den barrierefreien Umbau einen bundesweiten Zuschuss der KfW, das Programm 455-B „Barrierereduzierung“. Wer keinen Pflegegrad hatte, konnte darüber bis zu 6.250 Euro bekommen. Dieser Weg ist geschlossen. Die KfW schreibt, die Fördermittel seien ausgeschöpft; frühestens 2027 könne es wieder Anträge geben, versprochen wird das nicht.

Für Menschen mit anerkanntem Pflegegrad bleibt der Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Wer noch keinen Pflegegrad hat, aber die Treppe schon nicht mehr schafft, steht ohne bundesweiten Zuschuss da. Für diese Gruppe ist die Frage, in welcher Stadt sie wohnt, plötzlich eine Frage von mehreren tausend Euro.

Treppenlift: die Förderung in 14 Großstädten

Die Tabelle zeigt, ob es neben Pflegekasse und KfW-Kredit einen kommunalen oder regionalen Zuschuss gibt. Darlehen sind separat ausgewiesen, weil sie zurückgezahlt werden müssen und deshalb etwas grundlegend anderes sind als ein Zuschuss.

Stadt Zuschuss Höhe Kredite
Hamburg Hamburg ja 3.000 bis 20.000 € Zuschuss, je nach Einzelmaßnahme
Stuttgart Baden-Württemberg ja, zahlt aber derzeit nicht aus 60 bis 70 % des Eigenanteils, max. 10.000 € je Maßnahme (bis 30.000 € je Wohnung) 1
Leipzig Sachsen ja 80 %, max. 4.000 € (Rollstuhl mit Merkzeichen R: 80 %, max. 10.000 €; bei Bezug von Sozialleistungen: 100 %, max. 5.000 € bzw. max. 12.500 € für rollstuhlgerechten Wohnraum)
Frankfurt am Main Hessen ja 50 % der Kosten, bis 15.000 € je Wohneinheit (Einzelobergrenze Treppenlift/Aufzug 6.500 €)
Dresden Sachsen ja 80 %, höchstens 4.000 € (Rollstuhl mit Merkzeichen R: 80 %, bis 10.000 €; bei Bezug von Sozialleistungen nach SGB II oder SGB XII: 100 %, bis 5.000 €, bei rollstuhlgerechtem Umbau bis 12.500 €); Mindestförderbetrag 1.500 €
Düsseldorf Nordrhein-Westfalen ja bis zu 10.000 Euro pro Wohneinheit, maximal 20 Prozent der anerkannten Bau- und Baunebenkosten 1
Köln Nordrhein-Westfalen nein 2
München Bayern nein 1
Nürnberg Bayern nein 1
Dortmund Nordrhein-Westfalen nein 2
Berlin Berlin nein 1
Essen Nordrhein-Westfalen nein 2
Bremen Bremen nein 1
Hannover Niedersachsen nein

Badumbau: 4 Städte im Vergleich

Für den barrierefreien Badumbau, also die bodengleiche Dusche oder den Umbau der Wanne, haben wir bisher 4 Städte ausgewertet. Die Förderprogramme sind meist dieselben wie beim Treppenlift, die Beträge unterscheiden sich aber je nach Maßnahme.

Stadt Zuschuss Höhe Kredite
Stuttgart Baden-Württemberg ja, zahlt aber derzeit nicht aus 60 bis 70 % des Eigenanteils, max. 10.000 € je Maßnahme (bis 30.000 € je Wohnung) 1
Hamburg Hamburg ja Pauschale je Maßnahmenmodul: fürs Bad 7.480 € (barrierereduziert), 8.650 € (barrierefrei mit stufenlosem Duschbereich) oder 13.640 € (rollstuhlgerecht) je Wohneinheit; die Summe aller Module ist auf 20.000 € je Wohnung gedeckelt, unter 3.000 € Gesamtzuschuss gibt es keine Förderung
Frankfurt am Main Hessen ja Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 5.500 € Zuschuss für den Badumbau. Förderfähig sind Ausgaben bis 30.000 € je Wohneinheit, das ergibt höchstens 15.000 € Zuschuss je Wohneinheit über alle Maßnahmen zusammen. Maßnahmen unter 1.500 € werden nicht gefördert
München Bayern nein 1

Was die Zahlen bedeuten

Die Spanne ist erheblich. In Hamburg sind je nach Maßnahme bis zu 20.000 Euro Zuschuss möglich, in Dresden bei der kommunalen Förderung höchstens 3.835 Euro. In 7 der 14 untersuchten Städte gibt es gar keinen kommunalen Zuschuss, sondern nur zinsgünstige Kredite. Wer dort wohnt und keinen Pflegegrad hat, zahlt den Treppenlift seit dem Wegfall des Bundeszuschusses vollständig selbst.

In Hannover haben wir überhaupt kein eigenes Programm gefunden, weder Zuschuss noch Darlehen. Dort bleiben ausschließlich die bundesweiten Wege.

Auffällig ist außerdem, wie unterschiedlich die Bedingungen sind. Manche Programme knüpfen an Einkommensgrenzen an, andere an einen Pflegegrad oder ein Merkzeichen im Schwerbehinderten­ausweis. Und in Stuttgart nimmt der Träger zwar Anträge entgegen, kann sie aber gerade nicht bearbeiten, weil die Mittel noch nicht bereitstehen. Auf dem Papier existiert die Förderung, im Geldbeutel kommt sie nicht an.

Wie wir erhoben haben

Grundlage sind 25 Förderprogramme in 14 Städten für den Treppenlift und 4 Städten für den Badumbau. Jedes Programm wurde einzeln auf der offiziellen Seite des Trägers geprüft, also bei der Stadt, der Landesförderbank oder dem zuständigen Ministerium. Blogs, Vergleichsportale und Anbieterseiten haben wir nicht als Beleg akzeptiert.

Jede Angabe musste mit einem wörtlichen Zitat der Fundstelle belegt werden. Wo eine Abweichung gemeldet wurde, hat eine zweite, unabhängige Prüfung sie gegengeprüft, bevor wir etwas geändert haben. In drei Fällen hat sich der gemeldete Fehler dabei als unzutreffend erwiesen. War eine offizielle Seite nicht erreichbar, haben wir das vermerkt statt zu schätzen.

Die Auswahl der Städte folgt der Einwohnerzahl und dem Ausbaustand unseres Portals, sie ist nicht repräsentativ für alle deutschen Kommunen. Kommunale Förderung ändert sich schnell: Budgets werden ausgeschöpft, Programme überarbeitet. Der Stand ist der 5. August 2026. Prüfen Sie vor einem Antrag den aktuellen Stand beim Träger, die Quellen sind auf jeder Stadtseite verlinkt.

Für Redaktionen

Diese Auswertung darf unter Angabe der Quelle „hausnah24, Förderatlas barrierefreies Wohnen, Stand 5. August 2026“ zitiert werden. Die Einzelbelege je Stadt stehen auf den verlinkten Stadtseiten. Für Rückfragen, Zahlen zu weiteren Städten oder ein Interview erreichen Sie uns über das Kontaktformular.

Diese Auswertung ersetzt keine individuelle Beratung. Ob eine Förderung in Ihrem Fall möglich ist, hängt von Einkommen, Pflegegrad, Eigentumsverhältnis und der Reihenfolge der Anträge ab. Ein Antrag muss in aller Regel vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.