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Badumbau

Dusche statt Badewanne: Umbau, Ablauf, Förderung

Badewanne zur Dusche umbauen: Tageslösung oder Komplettumbau, Ablauf, Regeln in der Mietwohnung und mögliche Förderung. Verständlich erklärt.

Die Inhalte entstehen auf Basis offizieller Quellen wie Pflegekassen (§ 40 SGB XI), KfW, Bundesgesundheitsministerium, Verbraucherzentrale und der DIN 18040; die verwendeten Quellen stehen am Ende des Beitrags.

Begehbare Walk-in-Dusche mit Glaswand an der früheren Stelle einer Badewanne in einem modernen Bad.
Symbolbild

Mit den Jahren wird die hohe Kante der Badewanne zur Stolperfalle. Wer nicht mehr sicher über den Wannenrand steigt, wünscht sich oft eine bodengleiche Dusche an derselben Stelle. Der Umbau von der Wanne zur Dusche ist eine der häufigsten Maßnahmen für ein altersgerechtes Bad. Diese Seite erklärt, welche Varianten es gibt, wie der Ablauf aussieht, was in der Mietwohnung zu beachten ist und welche Förderung möglich ist.

Tageslösung oder Komplettumbau

Im Kern gibt es zwei Wege, und sie unterscheiden sich deutlich im Aufwand.

Die schnelle Variante wird oft Tageslösung oder „Wanne raus, Dusche rein” genannt. Dabei nimmt der Fachbetrieb die alte Wanne heraus und setzt an genau dieselbe Stelle eine bodengleiche oder flache Dusche. Fliesen und Wasseranschlüsse bleiben weitgehend erhalten. Laut pflege.de ist ein solcher Austausch häufig innerhalb eines Tages möglich, wenn die vorhandene Substanz mitgenutzt werden kann. Das hält den Schmutz, die Dauer und meist auch den Preis gering.

Der Komplettumbau geht weiter. Hier wird das Bad ganz oder in großen Teilen neu gemacht, mit neuem Bodenaufbau, neuen Fliesen, oft neuen Leitungen und manchmal einer verschobenen Raumaufteilung. Das dauert mehrere Tage und kostet mehr, ergibt aber ein rundum modernes, barrierefreies Bad. Sinnvoll ist das vor allem, wenn das Bad ohnehin in die Jahre gekommen ist.

Was die Sache kostet, lässt sich nicht pauschal sagen. pflege.de nennt für einen vollständigen Umbau eine Größenordnung von rund 4.000 bis 6.000 Euro inklusive Material und Montage. Der tatsächliche Preis hängt stark von Bodenaufbau, Entwässerung, Fliesen- und Abdichtungsarbeiten ab. Sehr niedrige Lockpreise gelten meist nur unter idealen Bedingungen. Verlässlich wird es erst mit einem Angebot, das die Lage vor Ort berücksichtigt.

So läuft der Umbau ab

Auch wenn jedes Bad anders ist, folgt der Umbau meist denselben Schritten:

  1. Begehung und Aufmaß. Ein Fachbetrieb schaut sich Bad, Anschlüsse und Bodenaufbau an und prüft, ob die Tageslösung machbar ist oder mehr nötig wird.
  2. Angebot und gegebenenfalls Förderantrag. Sie erhalten einen Kostenvoranschlag. Wenn Sie Förderung nutzen wollen, wird jetzt der Antrag gestellt, vor Beginn der Arbeiten.
  3. Demontage der Wanne. Die alte Badewanne kommt raus, der Untergrund wird vorbereitet.
  4. Abdichtung und Einbau der Dusche. Eine saubere Abdichtung ist entscheidend, damit später keine Feuchtigkeit in den Boden zieht. Dann folgen Duschelement, Ablauf und gegebenenfalls neue Fliesen.
  5. Anschluss und Abnahme. Armatur, Glaswand oder Vorhang und letzte Arbeiten. Zum Schluss prüfen Sie gemeinsam das Ergebnis.

Für die Sicherheit lohnt es sich, gleich Haltegriffe und einen rutschhemmenden Boden mitzudenken. Für eine bodengleiche Dusche gilt im Förderbereich Barrierereduzierung eine maximale Absenkung von 20 Millimetern und eine Bewegungsfläche von mindestens 0,90 mal 1,20 Meter. Wer das von Anfang an einplant, spart spätere Nacharbeit.

Badewanne zur Dusche in der Mietwohnung

Hier ist die wichtigste Regel kurz: Eine Badewanne ist fest mit der Wohnung verbunden, deshalb dürfen Sie sie nicht ohne Weiteres entfernen lassen. Sie brauchen die Zustimmung des Vermieters.

Bei einem altersgerechten oder behindertengerechten Umbau stehen Mieter aber nicht mit leeren Händen da. Nach § 554 BGB können Sie verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Der Vermieter darf nur ablehnen, wenn ihm die Maßnahme auch unter Würdigung Ihrer Interessen nicht zugemutet werden kann. Es findet also eine Abwägung statt.

Zwei Punkte sind praktisch wichtig. Erstens darf der Vermieter seine Zustimmung an eine Sicherheitsleistung knüpfen, ähnlich einer Kaution, damit ein möglicher Rückbau beim Auszug abgedeckt ist. Zweitens kann er beim Auszug verlangen, dass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird. Klären Sie Zustimmung und Rückbau am besten schriftlich, bevor die erste Fliese fällt. Bei rechtlichen Fragen hilft ein Mieterverein oder eine Beratungsstelle.

Welche Förderung möglich ist

Eine Sache vorweg, weil sie für die Planung wichtig ist: Den KfW-Investitionszuschuss 455-B für die Barrierereduzierung gibt es derzeit nicht. Die KfW schreibt dazu, die Fördermittel seien wegen der hohen Nachfrage bereits ausgeschöpft. Werden im Jahr 2027 erneut Bundesmittel bereitgestellt, soll eine Antragstellung wieder möglich sein. Eine Zusage dafür gibt es nicht. Rechnen Sie diesen Zuschuss also nicht in Ihr Budget ein (Stand 04.08.2026).

Diese Wege bleiben, wobei auch hier nichts garantiert ist:

  • Pflegekasse, § 40 SGB XI. Mit anerkanntem Pflegegrad (1 bis 5) gibt es für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie eine bodengleiche Dusche einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Das ist ein echter Zuschuss, kein Darlehen. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt kann sich der Betrag erhöhen.
  • KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen”. Dieser Weg ist weiterhin offen und finanziert bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Wichtig zu verstehen: Das ist ein Kredit, den Sie zurückzahlen, kein geschenktes Geld. Auch er steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
  • Steuer, § 35a EStG. Von den Lohnkosten des Handwerkers lassen sich 20 Prozent absetzen, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Material zählt nicht mit, bereits geförderte Beträge ebenfalls nicht.

Dazu kommen je nach Wohnort kommunale Programme, die es in manchen Städten zusätzlich gibt.

Wichtig bei Pflegekasse und KfW-Kredit: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Wer erst umbaut und dann beantragt, geht leer aus. Welche Töpfe sich kombinieren lassen, welche Voraussetzungen gelten und wie der Antrag läuft, steht ausführlich auf der Seite Förderung für den Badumbau.

So geht es weiter

Ob Tageslösung oder Komplettumbau, ob im Eigentum oder zur Miete: Den ehrlichsten Preis und die passende Variante bekommen Sie aus einem Angebot, das Ihr Bad vor Ort berücksichtigt. Über hausnah24 können Sie kostenlos und unverbindlich Angebote anfragen. Wir sind dabei Vermittler und beraten nicht selbst, sondern bringen Sie mit Fachbetrieben zusammen.

Einen Überblick über alle Themen rund um das altersgerechte Bad, von der bodengleichen Dusche über Haltegriffe bis zur Förderung, finden Sie auf der Startseite Barrierefreies Bad und altersgerechter Badumbau.

Häufige Fragen

Was kostet es, eine Badewanne zur Dusche umzubauen?

Das hängt stark vom Umfang ab. Ein vollständiger Umbau liegt nach einer Einschätzung von pflege.de etwa bei 4.000 bis 6.000 Euro inklusive Material und Montage. Eine reine Tageslösung, bei der die Wanne herausgenommen und eine bodengleiche Dusche an gleicher Stelle eingesetzt wird und Fliesen sowie Anschlüsse weitgehend erhalten bleiben, kann günstiger ausfallen. Genaue Preise nennt erst ein Vor-Ort-Angebot, weil Bodenaufbau, Entwässerung und Abdichtung den Aufwand bestimmen.

Geht der Umbau wirklich an einem Tag?

Bei der sogenannten Tageslösung oft ja. Voraussetzung ist, dass die vorhandenen Fliesen und Wasseranschlüsse größtenteils bleiben können. Steht dagegen ein kompletter Badumbau mit neuem Boden, neuen Fliesen und verlegten Leitungen an, dauert es mehrere Tage.

Darf ich in einer Mietwohnung die Badewanne durch eine Dusche ersetzen?

Eine Badewanne ist fest mit der Wohnung verbunden, deshalb brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters. Dient der Umbau der barrierefreien Nutzung, haben Sie nach § 554 BGB einen Anspruch darauf, dass der Vermieter die bauliche Veränderung erlaubt, sofern sie ihm zumutbar ist. Der Vermieter darf die Zustimmung an eine Sicherheitsleistung für einen späteren Rückbau knüpfen.

Wird der Umbau gefördert?

Möglich ist es. Mit anerkanntem Pflegegrad bezuschusst die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Den KfW-Investitionszuschuss 455-B für die Barrierereduzierung gibt es dagegen derzeit nicht: Die Fördermittel sind laut KfW ausgeschöpft, eine Antragstellung wäre frühestens 2027 wieder möglich, und zugesagt ist das nicht (Stand 04.08.2026). Offen bleibt der KfW-Kredit 159 mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit, das ist allerdings ein Kredit und kein Zuschuss. Dazu lassen sich über § 35a EStG 20 Prozent der Handwerker-Lohnkosten absetzen, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Der Antrag bei Pflegekasse und KfW muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.

Quellen

Diese Angaben dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung im Einzelfall. Förderbeträge sind möglich, keine Garantie; den Antrag in der Regel vor Beginn der Maßnahme stellen.