Mit den Jahren wird die hohe Kante der Badewanne zur Stolperfalle. Wer nicht mehr sicher über den Wannenrand steigt, wünscht sich oft eine bodengleiche Dusche an derselben Stelle. Der Umbau von der Wanne zur Dusche ist eine der häufigsten Maßnahmen für ein altersgerechtes Bad. Diese Seite erklärt, welche Varianten es gibt, wie der Ablauf aussieht, was in der Mietwohnung zu beachten ist und welche Förderung möglich ist.
Tageslösung oder Komplettumbau
Im Kern gibt es zwei Wege, und sie unterscheiden sich deutlich im Aufwand.
Die schnelle Variante wird oft Tageslösung oder „Wanne raus, Dusche rein” genannt. Dabei nimmt der Fachbetrieb die alte Wanne heraus und setzt an genau dieselbe Stelle eine bodengleiche oder flache Dusche. Fliesen und Wasseranschlüsse bleiben weitgehend erhalten. Laut pflege.de ist ein solcher Austausch häufig innerhalb eines Tages möglich, wenn die vorhandene Substanz mitgenutzt werden kann. Das hält den Schmutz, die Dauer und meist auch den Preis gering.
Der Komplettumbau geht weiter. Hier wird das Bad ganz oder in großen Teilen neu gemacht, mit neuem Bodenaufbau, neuen Fliesen, oft neuen Leitungen und manchmal einer verschobenen Raumaufteilung. Das dauert mehrere Tage und kostet mehr, ergibt aber ein rundum modernes, barrierefreies Bad. Sinnvoll ist das vor allem, wenn das Bad ohnehin in die Jahre gekommen ist.
Was die Sache kostet, lässt sich nicht pauschal sagen. pflege.de nennt für einen vollständigen Umbau eine Größenordnung von rund 4.000 bis 6.000 Euro inklusive Material und Montage. Der tatsächliche Preis hängt stark von Bodenaufbau, Entwässerung, Fliesen- und Abdichtungsarbeiten ab. Sehr niedrige Lockpreise gelten meist nur unter idealen Bedingungen. Verlässlich wird es erst mit einem Angebot, das die Lage vor Ort berücksichtigt.
So läuft der Umbau ab
Auch wenn jedes Bad anders ist, folgt der Umbau meist denselben Schritten:
- Begehung und Aufmaß. Ein Fachbetrieb schaut sich Bad, Anschlüsse und Bodenaufbau an und prüft, ob die Tageslösung machbar ist oder mehr nötig wird.
- Angebot und gegebenenfalls Förderantrag. Sie erhalten einen Kostenvoranschlag. Wenn Sie Förderung nutzen wollen, wird jetzt der Antrag gestellt, vor Beginn der Arbeiten.
- Demontage der Wanne. Die alte Badewanne kommt raus, der Untergrund wird vorbereitet.
- Abdichtung und Einbau der Dusche. Eine saubere Abdichtung ist entscheidend, damit später keine Feuchtigkeit in den Boden zieht. Dann folgen Duschelement, Ablauf und gegebenenfalls neue Fliesen.
- Anschluss und Abnahme. Armatur, Glaswand oder Vorhang und letzte Arbeiten. Zum Schluss prüfen Sie gemeinsam das Ergebnis.
Für die Sicherheit lohnt es sich, gleich Haltegriffe und einen rutschhemmenden Boden mitzudenken. Für eine bodengleiche Dusche gilt im Förderbereich Barrierereduzierung eine maximale Absenkung von 20 Millimetern und eine Bewegungsfläche von mindestens 0,90 mal 1,20 Meter. Wer das von Anfang an einplant, spart spätere Nacharbeit.
Badewanne zur Dusche in der Mietwohnung
Hier ist die wichtigste Regel kurz: Eine Badewanne ist fest mit der Wohnung verbunden, deshalb dürfen Sie sie nicht ohne Weiteres entfernen lassen. Sie brauchen die Zustimmung des Vermieters.
Bei einem altersgerechten oder behindertengerechten Umbau stehen Mieter aber nicht mit leeren Händen da. Nach § 554 BGB können Sie verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Der Vermieter darf nur ablehnen, wenn ihm die Maßnahme auch unter Würdigung Ihrer Interessen nicht zugemutet werden kann. Es findet also eine Abwägung statt.
Zwei Punkte sind praktisch wichtig. Erstens darf der Vermieter seine Zustimmung an eine Sicherheitsleistung knüpfen, ähnlich einer Kaution, damit ein möglicher Rückbau beim Auszug abgedeckt ist. Zweitens kann er beim Auszug verlangen, dass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird. Klären Sie Zustimmung und Rückbau am besten schriftlich, bevor die erste Fliese fällt. Bei rechtlichen Fragen hilft ein Mieterverein oder eine Beratungsstelle.
Welche Förderung möglich ist
Der Umbau lässt sich oft bezuschussen, wobei nichts garantiert ist. Zwei Wege sind besonders relevant:
- Pflegekasse, § 40 SGB XI. Mit anerkanntem Pflegegrad (1 bis 5) gibt es für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie eine bodengleiche Dusche einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Das ist ein echter Zuschuss, kein Darlehen. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt kann sich der Betrag erhöhen.
- KfW-Investitionszuschuss 455-B. Unabhängig vom Pflegegrad fördert die KfW die Barrierereduzierung. Die bodengleiche Dusche ist ausdrücklich förderfähig. Stand 24.06.2026 ist das Programm wieder offen, allerdings unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel und ohne Rechtsanspruch. Bitte prüfen Sie den aktuellen Stand, bevor Sie planen.
Wichtig bei beiden: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Wer erst umbaut und dann beantragt, geht leer aus. Welche Töpfe sich kombinieren lassen, welche Voraussetzungen gelten und wie der Antrag läuft, steht ausführlich auf der Seite Förderung für den Badumbau.
So geht es weiter
Ob Tageslösung oder Komplettumbau, ob im Eigentum oder zur Miete: Den ehrlichsten Preis und die passende Variante bekommen Sie aus einem Angebot, das Ihr Bad vor Ort berücksichtigt. Über hausnah24 können Sie kostenlos und unverbindlich Angebote anfragen. Wir sind dabei Vermittler und beraten nicht selbst, sondern bringen Sie mit Fachbetrieben zusammen.
Einen Überblick über alle Themen rund um das altersgerechte Bad, von der bodengleichen Dusche über Haltegriffe bis zur Förderung, finden Sie auf der Startseite Barrierefreies Bad und altersgerechter Badumbau.