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Barrierefreies Bad und altersgerechter Badumbau
Ein barrierefreier Badumbau macht das Bad sicher und bequem, gerade im Alter oder bei eingeschränkter Beweglichkeit. Ob bodengleiche Dusche, Dusche statt Badewanne oder ein komplett barrierefreies Bad: Dieser Überblick zeigt, was möglich ist, was es kostet und welche Förderung Sie nutzen können, und führt Sie zur passenden Seite.
Förderung für den Badumbau
Ein barrierefreier Badumbau ist förderfähig. Zuschuss und Kredit laufen über verschiedene Töpfe und lassen sich oft kombinieren. Der KfW-Zuschuss 455-B für Barrierereduzierung ist derzeit nicht beantragbar, weil die Bundesmittel ausgeschöpft sind.
bis 4.180 €
Pflegekasse
mit Pflegegrad, § 40 SGB XI
bis 50.000 €
KfW-Kredit 159, kein Zuschuss
Darlehen „Altersgerecht Umbauen“, je Wohneinheit
20 %
Steuer auf Handwerkerlohn
§ 35a EStG, bis 1.200 € pro Jahr
Angaben sind möglich, keine Garantie. Den Antrag immer vor Beginn der Arbeiten stellen. Für den KfW-Zuschuss 455-B nennt die KfW frühestens 2027 eine erneute Antragstellung, zugesagt ist das nicht. Details auf der Seite Förderung & Zuschuss. Stand: 4. August 2026.
Förderung und Kosten
- Förderung & Zuschuss Pflegekasse, KfW und Steuer, klar getrennt.
- Kosten Womit Sie je nach Umfang rechnen sollten.
Umbau-Lösungen
- Ebenerdige Dusche Bodengleich, sicher, mit den richtigen Maßen.
- Dusche statt Badewanne Die Wanne raus, eine begehbare Dusche rein.
- Barrierefreies Bad Anforderungen, Maße und Planung nach DIN 18040.
Anbieter
- Anbieter finden Worauf es bei der Auswahl des Fachbetriebs ankommt.
Badumbau in Ihrer Stadt
- Alle Standorte Örtliche Zuschüsse zusätzlich zur Pflegekasse, Kosten und Beratung je Stadt.
- Barrierefreies Bad Stuttgart Baden-Württemberg
- Barrierefreies Bad Hamburg Hamburg
- Barrierefreies Bad Frankfurt Hessen
- Barrierefreies Bad München Bayern
Transparenz
hausnah24 ist für Sie kostenlos. Die Inhalte zum barrierefreien Badumbau schreibt M. Horn, ehemaliger Reha-Manager im Sanitätshaus, auf Basis offizieller Quellen wie Pflegekassen (§ 40 SGB XI), KfW und der DIN 18040.
Häufige Fragen zum Badumbau
Welche Förderung gibt es für einen barrierefreien Badumbau?
Mit anerkanntem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro Zuschuss je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Den KfW-Zuschuss 455-B für Barrierereduzierung gibt es derzeit nicht: Die Bundesmittel sind ausgeschöpft, eine Antragstellung ist laut KfW frühestens 2027 wieder möglich, zugesagt ist das nicht. Offen bleiben der KfW-Kredit 159 als Darlehen bis 50.000 Euro je Wohneinheit, 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten über die Steuer (§ 35a EStG, höchstens 1.200 Euro im Jahr) und je nach Wohnort ein kommunales Programm. Den Antrag immer vor Beginn der Arbeiten stellen. Alle Angaben sind möglich, keine Garantie. Stand: 4. August 2026.
Brauche ich einen Pflegegrad?
Für den Zuschuss der Pflegekasse ja, ab Pflegegrad 1. Ohne Pflegegrad bleiben der KfW-Kredit 159 als Darlehen, die steuerliche Absetzbarkeit nach § 35a EStG und je nach Wohnort ein kommunales Programm. Der KfW-Zuschuss 455-B steht dafür derzeit nicht zur Verfügung, seine Mittel sind ausgeschöpft. Welcher Weg passt, steht auf der Seite Förderung.
Was kostet ein barrierefreier Badumbau?
Das hängt stark vom Umfang ab: Eine einzelne bodengleiche Dusche ist deutlich günstiger als ein komplett barrierefreies Bad. Eine Einordnung mit Quellen gibt die Kosten-Seite; nach Abzug der Förderung bleibt oft weniger.