Ein barrierefreier Badumbau kostet je nach Umfang einige tausend Euro, von der nachgerüsteten bodengleichen Dusche bis zum kompletten Umbau. Wie sich diese Spannen im Detail zusammensetzen, lesen Sie auf unserer Seite zu den Kosten des Badumbaus. Ein Teil davon lässt sich über Zuschüsse abfedern, die Sie nicht zurückzahlen müssen. Welche Töpfe es gibt, welche derzeit geschlossen sind und worauf Sie beim Antrag achten müssen, steht hier in Ruhe sortiert. Einen Überblick über Planung und Maßnahmen finden Sie auf der Seite barrierefreies Bad.
Vorab die wichtigste Regel: Jeder Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt sein. Wer zuerst beauftragt und dann den Antrag stellt, verliert in aller Regel den Anspruch. Und alle genannten Beträge sind Höchstwerte, also „bis zu”, keine Garantie.
Pflegekasse: bis zu 4.180 Euro mit Pflegegrad
Wer einen anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 hat, bekommt von der Pflegekasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Dazu zählt der Umbau zur bodengleichen Dusche ausdrücklich. Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Das ist ein echter Zuschuss, kein Darlehen.
Leben mehrere pflegebedürftige Menschen in einem Haushalt, kann der Betrag pro Person gewährt werden, zusammen bis zu 16.720 Euro. Wichtig ist die Reihenfolge: Der Antrag samt Kostenvoranschlag muss vor dem Start der Arbeiten bei der Pflegekasse liegen.
Welche Städte überhaupt noch eigenes Geld für barrierefreies Wohnen zahlen und welche nur Kredite anbieten, zeigt unser Förderatlas barrierefreies Wohnen mit einer Auswertung von 18 Städten.
KfW-Zuschuss 455-B: derzeit nicht beantragbar
Ohne Pflegegrad war bisher der Investitionszuschuss 455-B (Barrierereduzierung) der naheliegende Weg. Diesen Zuschuss gibt es zurzeit nicht. Die KfW schreibt dazu, die Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung seien wegen der hohen Nachfrage bereits ausgeschöpft. Sollten im Jahr 2027 erneut Bundesmittel bereitgestellt werden, wäre ein Antrag wieder möglich. Zugesagt ist das ausdrücklich nicht (Stand 04.08.2026).
In älteren Ratgebern und Broschüren stehen noch die früheren Sätze, also 10 Prozent bis höchstens 2.500 Euro für eine Einzelmaßnahme und 12,5 Prozent bis höchstens 6.250 Euro für den Standard „Altersgerechtes Haus”. Planen Sie dieses Geld bitte nicht ein, solange keine Anträge möglich sind.
Ohne Pflegegrad bleiben damit drei Wege: der KfW-Kredit 159 als Darlehen (siehe unten), die Steuerermäßigung nach § 35a EStG und je nach Wohnort ein kommunales Programm. Mit anerkanntem Pflegegrad bleibt der Zuschuss der Pflegekasse der wichtigste Topf. Schauen Sie vor Ihrer Planung noch einmal selbst auf die KfW-Seite, falls sich die Lage wieder ändert.
KfW 159: ein Kredit, kein Zuschuss
Weiterhin offen ist das Programm KfW 159 (Altersgerecht Umbauen). Achtung, das ist kein Zuschuss, sondern ein zinsgünstiges Darlehen über bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit, auch dies unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Sie zahlen es also zurück. Der Kredit kann sinnvoll sein, wenn Sie einen größeren Umbau finanzieren wollen, er ersetzt aber keinen Zuschuss. Solange der Zuschuss 455-B ausgesetzt ist, ist 159 das einzige offene KfW-Programm für den Badumbau, und dabei handelt es sich um geliehenes Geld.
Steuer: § 35a und § 33 EStG
Auch das Finanzamt kann helfen. Über § 35a EStG lassen sich 20 Prozent der Handwerker-Lohnkosten absetzen, höchstens 1.200 Euro pro Jahr. Das gilt nur für die Arbeitskosten, nicht für das Material, und nur bei unbarer Zahlung per Überweisung. Für denselben Betrag, den Sie schon über eine öffentliche Förderung erhalten, geht das nicht zusätzlich.
Ist der Umbau medizinisch notwendig, kommt zusätzlich § 33 EStG infrage, die außergewöhnliche Belastung. Hier zählt der Teil der Kosten, der über Ihrer zumutbaren Belastung liegt (je nach Einkommen und Familienstand etwa 1 bis 7 Prozent). Der Bundesfinanzhof hat ein behindertengerechtes Bad in diesem Rahmen anerkannt. Welcher Weg für Sie passt, klären Sie am besten mit einem Steuerberater.
Krankenkasse: nur Hilfsmittel, nicht der Umbau
Ein häufiges Missverständnis: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nicht den baulichen Umbau. Über § 33 SGB V zahlt sie nur einzelne Hilfsmittel, etwa Haltegriffe, einen Duschstuhl oder eine Toilettensitzerhöhung. Für den eigentlichen Umbau zur bodengleichen Dusche sind Pflegekasse, Steuer und der KfW-Kredit zuständig, nicht die Krankenkasse. Es lohnt sich trotzdem, beide Wege zu nutzen, denn das eine schließt das andere nicht aus.
Lässt sich das kombinieren?
Das sind verschiedene Töpfe, und je nach Maßnahme lässt sich einiges kombinieren, etwa der Pflegekassen-Zuschuss mit einem Steuervorteil. Was nicht geht, ist eine Doppelförderung desselben Euro-Betrags. Bei der KfW gelten zudem eigene Bedingungen zur Kombination mit anderen Mitteln. Prüfen Sie die konkrete Kombination deshalb je Maßnahme mit den jeweiligen Stellen, statt sich auf eine pauschale Summe zu verlassen. Ein voller Anspruch ist nicht garantiert.
Zusätzlich: örtliche Zuschüsse einiger Städte
Manche Städte fördern den barrierefreien Umbau über eigene Programme, zusätzlich zu Pflegekasse und KfW. Ob Ihre Stadt dabei ist, mit Träger, Betrag und Quelle, zeigt die Übersicht Badumbau-Förderung nach Stadt.
Förder-Check: Ihre möglichen Töpfe in einer Minute
Welche Förderung für Sie in Frage kommt und wie hoch der Zuschuss ausfallen könnte, zeigt der Förder-Check mit zwei kurzen Fragen. Er rechnet nur in Ihrem Browser, Sie geben keine Kontaktdaten ein und es wird nichts übertragen, auch nicht die Angabe zum Pflegegrad.
Das Ergebnis ist eine Orientierung, keine Zusage. Die ausführliche Version mit eigener Seite und allen Quellen finden Sie unter Badumbau-Förder-Check.
So gehen Sie vor
- Pflegegrad prüfen oder beantragen, falls noch keiner vorliegt.
- Kostenvoranschlag von einem Fachbetrieb einholen.
- Anträge stellen, bei der Pflegekasse und gegebenenfalls bei einem kommunalen Programm, immer vor dem Auftrag.
- Erst nach Förderzusage fest beauftragen.
Wenn Sie passende Angebote von Fachbetrieben für Ihren Umbau vergleichen möchten, können Sie über uns kostenlos und unverbindlich anfragen. hausnah24 vermittelt den Kontakt, eine Beratung zu Ihrer persönlichen Förderung ersetzt das nicht. Die Beträge und besonders die KfW-Verfügbarkeit ändern sich, prüfen Sie den aktuellen Stand vor Ihrer Entscheidung.