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Badumbau

Förderung & Zuschuss für den barrierefreien Badumbau 2026

Zuschuss für den barrierefreien Badumbau 2026: Pflegekasse bis 4.180 €, KfW-Zuschuss, Steuer und Hilfsmittel klar erklärt. Antrag immer vor Beginn.

Die Inhalte entstehen auf Basis offizieller Quellen wie Pflegekassen (§ 40 SGB XI), KfW, Bundesgesundheitsministerium, Verbraucherzentrale und der DIN 18040; die verwendeten Quellen stehen am Ende des Beitrags.

Helles barrierefreies Bad, im Vordergrund Unterlagen und ein Taschenrechner als Symbol für Förderung und Zuschuss.
Symbolbild

Ein barrierefreier Badumbau kostet je nach Umfang einige tausend Euro, von der nachgerüsteten bodengleichen Dusche bis zum kompletten Umbau. Wie sich diese Spannen im Detail zusammensetzen, lesen Sie auf unserer Seite zu den Kosten des Badumbaus. Die gute Nachricht: Für einen Großteil davon gibt es Zuschüsse, die Sie nicht zurückzahlen müssen. Welche Töpfe es gibt, wie hoch sie sind und worauf Sie beim Antrag achten müssen, steht hier in Ruhe sortiert. Einen Überblick über Planung und Maßnahmen finden Sie auf der Seite barrierefreies Bad.

Vorab die wichtigste Regel: Jeder Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt sein. Wer zuerst beauftragt und dann den Antrag stellt, verliert in aller Regel den Anspruch. Und alle genannten Beträge sind Höchstwerte, also „bis zu”, keine Garantie.

Pflegekasse: bis zu 4.180 Euro mit Pflegegrad

Wer einen anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 hat, bekommt von der Pflegekasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Dazu zählt der Umbau zur bodengleichen Dusche ausdrücklich. Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Das ist ein echter Zuschuss, kein Darlehen.

Leben mehrere pflegebedürftige Menschen in einem Haushalt, kann der Betrag pro Person gewährt werden, zusammen bis zu 16.720 Euro. Wichtig ist die Reihenfolge: Der Antrag samt Kostenvoranschlag muss vor dem Start der Arbeiten bei der Pflegekasse liegen.

KfW 455-B: Zuschuss auch ohne Pflegegrad

Wer keinen Pflegegrad hat, steht nicht mit leeren Händen da. Die KfW fördert den altersgerechten Umbau mit dem Investitionszuschuss 455-B (Barrierereduzierung). Hier gibt es zwei Stufen:

VarianteFörderungMaximaler Zuschuss
Einzelmaßnahme (z. B. bodengleiche Dusche)10 % der Kostenbis zu 2.500 €
Standard „Altersgerechtes Haus”12,5 % der Kostenbis zu 6.250 €

Die bodengleiche Dusche ist ausdrücklich förderfähig. Das Programm steht seit dem 08.04.2026 wieder offen.

Ein wichtiger Hinweis: Der Zuschuss steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel, es gibt keinen Rechtsanspruch, und das Budget 2026 ist knapp. Stand 24.06.2026 sollten Sie die Verfügbarkeit deshalb tagesaktuell prüfen, bevor Sie planen. Auch hier gilt: Antrag vor Beginn.

KfW 159: ein Kredit, kein Zuschuss

Daneben gibt es das Programm KfW 159 (Altersgerecht Umbauen). Achtung, das ist kein Zuschuss, sondern ein zinsgünstiges Darlehen über bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Sie zahlen es also zurück. Der Kredit kann sinnvoll sein, wenn Sie einen größeren Umbau finanzieren wollen, er ersetzt aber keinen Zuschuss. Verwechseln Sie die beiden KfW-Wege nicht: 455-B ist geschenktes Geld im Rahmen der Grenzen, 159 ist geliehenes Geld.

Steuer: § 35a und § 33 EStG

Auch das Finanzamt kann helfen. Über § 35a EStG lassen sich 20 Prozent der Handwerker-Lohnkosten absetzen, höchstens 1.200 Euro pro Jahr. Das gilt nur für die Arbeitskosten, nicht für das Material, und nur bei unbarer Zahlung per Überweisung. Für denselben Betrag, den Sie schon über eine öffentliche Förderung erhalten, geht das nicht zusätzlich.

Ist der Umbau medizinisch notwendig, kommt zusätzlich § 33 EStG infrage, die außergewöhnliche Belastung. Hier zählt der Teil der Kosten, der über Ihrer zumutbaren Belastung liegt (je nach Einkommen und Familienstand etwa 1 bis 7 Prozent). Der Bundesfinanzhof hat ein behindertengerechtes Bad in diesem Rahmen anerkannt. Welcher Weg für Sie passt, klären Sie am besten mit einem Steuerberater.

Krankenkasse: nur Hilfsmittel, nicht der Umbau

Ein häufiges Missverständnis: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nicht den baulichen Umbau. Über § 33 SGB V zahlt sie nur einzelne Hilfsmittel, etwa Haltegriffe, einen Duschstuhl oder eine Toilettensitzerhöhung. Den eigentlichen Umbau zur bodengleichen Dusche tragen Pflegekasse und KfW, nicht die Krankenkasse. Es lohnt sich trotzdem, beide Wege zu nutzen, denn das eine schließt das andere nicht aus.

Lässt sich das kombinieren?

Das sind verschiedene Töpfe, und je nach Maßnahme lässt sich einiges kombinieren, etwa der Pflegekassen-Zuschuss mit einem Steuervorteil. Was nicht geht, ist eine Doppelförderung desselben Euro-Betrags. Bei der KfW gelten zudem eigene Bedingungen zur Kombination mit anderen Mitteln. Prüfen Sie die konkrete Kombination deshalb je Maßnahme mit den jeweiligen Stellen, statt sich auf eine pauschale Summe zu verlassen. Ein voller Anspruch ist nicht garantiert.

Zusätzlich: örtliche Zuschüsse einiger Städte

Manche Städte fördern den barrierefreien Umbau über eigene Programme, zusätzlich zu Pflegekasse und KfW. Ob Ihre Stadt dabei ist, mit Träger, Betrag und Quelle, zeigt die Übersicht Badumbau-Förderung nach Stadt.

Förder-Check: Ihre möglichen Töpfe in einer Minute

Welche Förderung für Sie in Frage kommt und wie hoch der Zuschuss ausfallen könnte, zeigt der Förder-Check mit zwei kurzen Fragen. Er rechnet nur in Ihrem Browser, Sie geben keine Kontaktdaten ein und es wird nichts übertragen, auch nicht die Angabe zum Pflegegrad.

Ihre Angaben bleiben auf diesem Gerät. Es wird nichts übertragen und nichts gespeichert, auch nicht die Angabe zum Pflegegrad.

Hat die Person, die das Bad nutzt, einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5)?
Wie hoch schätzen Sie die Umbaukosten?

Das Ergebnis ist eine Orientierung, keine Zusage. Die ausführliche Version mit eigener Seite und allen Quellen finden Sie unter Badumbau-Förder-Check.

So gehen Sie vor

  1. Pflegegrad prüfen oder beantragen, falls noch keiner vorliegt.
  2. Kostenvoranschlag von einem Fachbetrieb einholen.
  3. Anträge stellen, bei Pflegekasse und KfW, immer vor dem Auftrag.
  4. Erst nach Förderzusage fest beauftragen.

Wenn Sie passende Angebote von Fachbetrieben für Ihren Umbau vergleichen möchten, können Sie über uns kostenlos und unverbindlich anfragen. hausnah24 vermittelt den Kontakt, eine Beratung zu Ihrer persönlichen Förderung ersetzt das nicht. Die Beträge und besonders die KfW-Verfügbarkeit ändern sich, prüfen Sie den aktuellen Stand vor Ihrer Entscheidung.

Häufige Fragen

Welcher Zuschuss ist für den Badumbau mit Pflegegrad möglich?

Mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5 bezuschusst die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie eine bodengleiche Dusche mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Das ist ein echter Zuschuss, kein Darlehen. Leben mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt, kann der Betrag pro Person gewährt werden, zusammen bis zu 16.720 Euro. Der Antrag mit Kostenvoranschlag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Pflegekasse liegen.

Gibt es einen Zuschuss für ein behindertengerechtes Bad ohne Pflegestufe?

Ja. Auch ohne Pflegegrad ist über die KfW (Programm 455-B, Investitionszuschuss Barrierereduzierung) ein Zuschuss möglich: 10 Prozent der Kosten, maximal 2.500 Euro für die Einzelmaßnahme, oder 12,5 Prozent, maximal 6.250 Euro für den Standard Altersgerechtes Haus. Das Programm steht seit 08.04.2026 wieder offen, hängt aber am verfügbaren Bundesbudget. Es besteht kein Rechtsanspruch, Stand 24.06.2026 bitte aktuell prüfen.

Ist die KfW-Förderung ein Zuschuss oder ein Kredit?

Beides gibt es getrennt. Der KfW-Investitionszuschuss 455-B muss nicht zurückgezahlt werden. Der KfW-Kredit 159 (Altersgerecht Umbauen) ist dagegen ein zinsgünstiges Darlehen über bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit, das Sie zurückzahlen. Zuschuss und Darlehen sollten Sie nie verwechseln.

Übernimmt die Krankenkasse den Badumbau?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nicht den baulichen Umbau, sondern nur einzelne Hilfsmittel wie Haltegriffe, einen Duschstuhl oder eine Toilettensitzerhöhung (§ 33 SGB V). Den eigentlichen Umbau zur bodengleichen Dusche tragen Pflegekasse und KfW, nicht die Krankenkasse.

Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?

Das sind verschiedene Töpfe, die sich je nach Maßnahme teils kombinieren lassen, etwa Pflegekassen-Zuschuss und Steuervorteil. Eine Doppelförderung desselben Euro-Betrags ist aber ausgeschlossen, und bei der KfW gelten eigene Bedingungen. Klären Sie die konkrete Kombination immer vorab je Maßnahme mit den Stellen ab. Ein voller Anspruch ist nicht garantiert.

Quellen

Diese Angaben dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung im Einzelfall. Förderbeträge sind möglich, keine Garantie; den Antrag in der Regel vor Beginn der Maßnahme stellen.