Ein barrierefreier Badumbau kostet je nach Umfang einige tausend Euro, von der nachgerüsteten bodengleichen Dusche bis zum kompletten Umbau. Wie sich diese Spannen im Detail zusammensetzen, lesen Sie auf unserer Seite zu den Kosten des Badumbaus. Die gute Nachricht: Für einen Großteil davon gibt es Zuschüsse, die Sie nicht zurückzahlen müssen. Welche Töpfe es gibt, wie hoch sie sind und worauf Sie beim Antrag achten müssen, steht hier in Ruhe sortiert. Einen Überblick über Planung und Maßnahmen finden Sie auf der Seite barrierefreies Bad.
Vorab die wichtigste Regel: Jeder Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt sein. Wer zuerst beauftragt und dann den Antrag stellt, verliert in aller Regel den Anspruch. Und alle genannten Beträge sind Höchstwerte, also „bis zu”, keine Garantie.
Pflegekasse: bis zu 4.180 Euro mit Pflegegrad
Wer einen anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 hat, bekommt von der Pflegekasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Dazu zählt der Umbau zur bodengleichen Dusche ausdrücklich. Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Das ist ein echter Zuschuss, kein Darlehen.
Leben mehrere pflegebedürftige Menschen in einem Haushalt, kann der Betrag pro Person gewährt werden, zusammen bis zu 16.720 Euro. Wichtig ist die Reihenfolge: Der Antrag samt Kostenvoranschlag muss vor dem Start der Arbeiten bei der Pflegekasse liegen.
KfW 455-B: Zuschuss auch ohne Pflegegrad
Wer keinen Pflegegrad hat, steht nicht mit leeren Händen da. Die KfW fördert den altersgerechten Umbau mit dem Investitionszuschuss 455-B (Barrierereduzierung). Hier gibt es zwei Stufen:
| Variante | Förderung | Maximaler Zuschuss |
|---|---|---|
| Einzelmaßnahme (z. B. bodengleiche Dusche) | 10 % der Kosten | bis zu 2.500 € |
| Standard „Altersgerechtes Haus” | 12,5 % der Kosten | bis zu 6.250 € |
Die bodengleiche Dusche ist ausdrücklich förderfähig. Das Programm steht seit dem 08.04.2026 wieder offen.
Ein wichtiger Hinweis: Der Zuschuss steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel, es gibt keinen Rechtsanspruch, und das Budget 2026 ist knapp. Stand 24.06.2026 sollten Sie die Verfügbarkeit deshalb tagesaktuell prüfen, bevor Sie planen. Auch hier gilt: Antrag vor Beginn.
KfW 159: ein Kredit, kein Zuschuss
Daneben gibt es das Programm KfW 159 (Altersgerecht Umbauen). Achtung, das ist kein Zuschuss, sondern ein zinsgünstiges Darlehen über bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Sie zahlen es also zurück. Der Kredit kann sinnvoll sein, wenn Sie einen größeren Umbau finanzieren wollen, er ersetzt aber keinen Zuschuss. Verwechseln Sie die beiden KfW-Wege nicht: 455-B ist geschenktes Geld im Rahmen der Grenzen, 159 ist geliehenes Geld.
Steuer: § 35a und § 33 EStG
Auch das Finanzamt kann helfen. Über § 35a EStG lassen sich 20 Prozent der Handwerker-Lohnkosten absetzen, höchstens 1.200 Euro pro Jahr. Das gilt nur für die Arbeitskosten, nicht für das Material, und nur bei unbarer Zahlung per Überweisung. Für denselben Betrag, den Sie schon über eine öffentliche Förderung erhalten, geht das nicht zusätzlich.
Ist der Umbau medizinisch notwendig, kommt zusätzlich § 33 EStG infrage, die außergewöhnliche Belastung. Hier zählt der Teil der Kosten, der über Ihrer zumutbaren Belastung liegt (je nach Einkommen und Familienstand etwa 1 bis 7 Prozent). Der Bundesfinanzhof hat ein behindertengerechtes Bad in diesem Rahmen anerkannt. Welcher Weg für Sie passt, klären Sie am besten mit einem Steuerberater.
Krankenkasse: nur Hilfsmittel, nicht der Umbau
Ein häufiges Missverständnis: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nicht den baulichen Umbau. Über § 33 SGB V zahlt sie nur einzelne Hilfsmittel, etwa Haltegriffe, einen Duschstuhl oder eine Toilettensitzerhöhung. Den eigentlichen Umbau zur bodengleichen Dusche tragen Pflegekasse und KfW, nicht die Krankenkasse. Es lohnt sich trotzdem, beide Wege zu nutzen, denn das eine schließt das andere nicht aus.
Lässt sich das kombinieren?
Das sind verschiedene Töpfe, und je nach Maßnahme lässt sich einiges kombinieren, etwa der Pflegekassen-Zuschuss mit einem Steuervorteil. Was nicht geht, ist eine Doppelförderung desselben Euro-Betrags. Bei der KfW gelten zudem eigene Bedingungen zur Kombination mit anderen Mitteln. Prüfen Sie die konkrete Kombination deshalb je Maßnahme mit den jeweiligen Stellen, statt sich auf eine pauschale Summe zu verlassen. Ein voller Anspruch ist nicht garantiert.
Zusätzlich: örtliche Zuschüsse einiger Städte
Manche Städte fördern den barrierefreien Umbau über eigene Programme, zusätzlich zu Pflegekasse und KfW. Ob Ihre Stadt dabei ist, mit Träger, Betrag und Quelle, zeigt die Übersicht Badumbau-Förderung nach Stadt.
Förder-Check: Ihre möglichen Töpfe in einer Minute
Welche Förderung für Sie in Frage kommt und wie hoch der Zuschuss ausfallen könnte, zeigt der Förder-Check mit zwei kurzen Fragen. Er rechnet nur in Ihrem Browser, Sie geben keine Kontaktdaten ein und es wird nichts übertragen, auch nicht die Angabe zum Pflegegrad.
Das Ergebnis ist eine Orientierung, keine Zusage. Die ausführliche Version mit eigener Seite und allen Quellen finden Sie unter Badumbau-Förder-Check.
So gehen Sie vor
- Pflegegrad prüfen oder beantragen, falls noch keiner vorliegt.
- Kostenvoranschlag von einem Fachbetrieb einholen.
- Anträge stellen, bei Pflegekasse und KfW, immer vor dem Auftrag.
- Erst nach Förderzusage fest beauftragen.
Wenn Sie passende Angebote von Fachbetrieben für Ihren Umbau vergleichen möchten, können Sie über uns kostenlos und unverbindlich anfragen. hausnah24 vermittelt den Kontakt, eine Beratung zu Ihrer persönlichen Förderung ersetzt das nicht. Die Beträge und besonders die KfW-Verfügbarkeit ändern sich, prüfen Sie den aktuellen Stand vor Ihrer Entscheidung.