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Ratgeber

Eigenanteil beim Badumbau senken: Förderung clever kombinieren

Taschenrechner, Kostenunterlagen und ein kleines Bad-Modell auf einem Schreibtisch, im Hintergrund ein barrierefreies Bad mit bodengleicher Dusche.

Ein altersgerechtes Bad kostet schnell mehrere tausend Euro. Die gute Nachricht: Sie müssen diese Summe in den seltensten Fällen komplett selbst tragen. Es gibt mehrere Töpfe, aus denen Sie Geld holen können, und wer sie richtig kombiniert, drückt den eigenen Anteil deutlich. Wer sie falsch kombiniert, verschenkt dagegen Geld oder bekommt eine Förderung gestrichen.

Dieser Beitrag erklärt, wie sich der reale Eigenanteil zusammensetzt, welche Töpfe sich nebeneinander nutzen lassen und wo die Grenzen liegen. Die einzelnen Kostenpositionen finden Sie auf unserer Seite Badumbau Kosten, den Überblick über alle Förderquellen unter Badumbau Förderung. Hier geht es um die zusammenführende Rechnung.

Der Eigenanteil ist nie der ganze Rechnungsbetrag

Viele rechnen falsch. Sie sehen das Angebot des Handwerkers und halten diese Zahl für den Betrag, den sie aufbringen müssen. Tatsächlich ist der Eigenanteil das, was nach Abzug aller Zuschüsse und Steuervorteile übrig bleibt. Genau hier liegt der Hebel.

Der Trick ist nicht, möglichst viele Förderungen zu beantragen, sondern die richtigen so zu stapeln, dass sie sich nicht gegenseitig ausschließen. Denn der wichtigste Grundsatz lautet: Für ein und denselben Euro gibt es nur einmal öffentliches Geld. Eine Doppelförderung derselben Kosten ist ausgeschlossen.

Die Töpfe und wie sie zusammenpassen

Pflegekasse: der stärkste Zuschuss, wenn ein Pflegegrad vorliegt

Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor, zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Schon Pflegegrad 1 reicht aus. Das ist die Grundlage in Paragraf 40 Absatz 4 des elften Sozialgesetzbuchs. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, und er ist unabhängig vom Einkommen.

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Pflegekasse gestellt werden. Wer erst umbaut und dann fragt, geht in der Regel leer aus.

KfW-Zuschuss 455-B: derzeit nicht beantragbar

Den Investitionszuschuss 455-B für Barrierereduzierung können Sie zurzeit nicht beantragen. Die KfW schreibt dazu: „Wegen der hohen Nachfrage sind die Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bereits ausgeschöpft.” Und weiter: „Sollten im Jahr 2027 erneut Bundesmittel für barrierereduzierende Maßnahmen bereitgestellt werden, wird eine Antragstellung wieder möglich sein.” Eine Zusage dafür gibt es nicht, ein Termin ist nicht genannt (Stand 04.08.2026).

Rechnen Sie diesen Zuschuss deshalb nicht ein. Es bleiben Ihnen der Zuschuss der Pflegekasse, sofern ein Pflegegrad vorliegt, der Steuerabzug nach Paragraf 35a EStG und, je nach Wohnort, ein kommunales Programm. Wenn Sie zusätzlich eine Finanzierung brauchen, kommt der KfW-Kredit 159 infrage. Das ist ein Darlehen, das Sie zurückzahlen, kein Zuschuss.

Steuer nach § 35a EStG: für den Rest, der übrig bleibt

Den Teil der Handwerker-Lohnkosten, der von keinem Zuschuss getragen wird, können Sie steuerlich geltend machen. Paragraf 35a des Einkommensteuergesetzes erlaubt es, 20 Prozent der Arbeitskosten abzusetzen, höchstens 1.200 Euro pro Jahr. Wichtig: Es zählen nur die Lohnkosten, nicht das Material, und nur wenn Sie unbar bezahlt haben, also per Überweisung. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.

Wo die Kombination greift und wo nicht

Hier liegt der eigentliche Knackpunkt. Pflegekasse, kommunale Programme und der Steuerabzug sind getrennte Töpfe, sie schließen sich nicht grundsätzlich aus. Sie dürfen sie also nebeneinander nutzen, solange jeder Topf einen anderen Teil der Kosten abdeckt. Was die Pflegekasse bezuschusst, fördert die Stadt nicht noch einmal. Genauso können Sie den Steuerabzug nach § 35a nicht zusätzlich für genau den Euro nehmen, der bereits öffentlich gefördert wurde.

Praktisch heißt das: Sie ziehen zuerst die Zuschüsse ab und wenden den Steuerabzug nur auf den verbleibenden, selbst getragenen Anteil der Lohnkosten an. So bleibt jeder Euro nur einmal gefördert, und die Kombination ist sauber.

Eine Beispielrechnung, Schritt für Schritt

Nehmen wir einen typischen Fall: Eine Badewanne wird durch eine bodengleiche Dusche ersetzt, dazu kommen Haltegriffe und ein rutschfester Boden. Die Zahlen unten sind ein reines Rechenbeispiel zur Veranschaulichung der Methode, kein garantierter Preis. Was ein Umbau in Ihrem Fall tatsächlich kostet, hängt vom Bad ab und steht auf unserer Seite Badumbau Kosten.

Angenommen, die Gesamtkosten liegen bei 12.000 Euro, davon 7.000 Euro Arbeitskosten und 5.000 Euro Material.

  1. Pflegekasse, sofern ein Pflegegrad vorliegt: Zuschuss bis zu 4.180 Euro. Sagen wir, die volle Summe wird gewährt. Es bleiben 7.820 Euro offen.
  2. Kommunales Programm, falls Ihre Stadt eines anbietet: Die Bedingungen und Beträge unterscheiden sich von Ort zu Ort, deshalb steht hier keine feste Zahl. Der KfW-Zuschuss 455-B fällt an dieser Stelle derzeit aus.
  3. Steuerabzug auf die selbst getragenen Lohnkosten: 20 Prozent der noch nicht geförderten Arbeitskosten, gedeckelt bei 1.200 Euro im Jahr.

Schon mit dem Pflegekassen-Zuschuss sinkt der Eigenanteil von 12.000 auf 7.820 Euro. Wer zusätzlich den Steuerabzug auf den selbst getragenen Lohnanteil nutzt, holt weitere mehrere hundert Euro heraus. Liegt kein Pflegegrad vor, bleiben derzeit der Steuerabzug und, je nach Wohnort, ein kommunales Programm. Ein Bundeszuschuss steht für diesen Fall zurzeit nicht zur Verfügung (Stand 04.08.2026).

Welche Kombination für Sie am meisten bringt, rechnet unser Badumbau-Förder-Check in einer Minute durch, ohne dass Sie Kontaktdaten angeben.

Der KfW-Kredit 159 ist kein Zuschuss

Eine Verwechslung kostet sonst Geld: Der Kredit 159 der KfW ist weiterhin offen, ein zinsgünstiges Darlehen über bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit, ebenfalls unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Das ist Fremdkapital, das Sie mit Zinsen zurückzahlen, kein geschenktes Geld. Für die Senkung des Eigenanteils im engeren Sinn taugt der Kredit nicht, er hilft nur bei der Finanzierung größerer Vorhaben. Verwechseln Sie ihn also nicht mit dem Zuschuss 455-B, der derzeit ohnehin nicht beantragt werden kann.

So gehen Sie der Reihe nach vor

Die Reihenfolge entscheidet über den Erfolg. Klären Sie zuerst, ob ein Pflegegrad vorliegt oder beantragt werden kann, denn der Pflegekassen-Zuschuss ist meist der größte Hebel. Stellen Sie alle Anträge, bevor der erste Auftrag vergeben wird. Lassen Sie sich vom Handwerker eine Rechnung geben, die Arbeitskosten und Material getrennt ausweist, sonst funktioniert der Steuerabzug nicht. Und bezahlen Sie per Überweisung.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine individuelle steuerliche oder sozialrechtliche Beratung. Die verbindliche Auskunft zu Ihrem Anspruch geben Pflegekasse, KfW und Ihr Finanzamt. Wenn Sie für die Umsetzung konkrete Angebote brauchen, können Sie kostenlos und unverbindlich anfragen.

Quellen