Ratgeber
Eigenanteil beim Badumbau senken: Förderung clever kombinieren
Ein altersgerechtes Bad kostet schnell mehrere tausend Euro. Die gute Nachricht: Sie müssen diese Summe in den seltensten Fällen komplett selbst tragen. Es gibt mehrere Töpfe, aus denen Sie Geld holen können, und wer sie richtig kombiniert, drückt den eigenen Anteil deutlich. Wer sie falsch kombiniert, verschenkt dagegen Geld oder bekommt eine Förderung gestrichen.
Dieser Beitrag erklärt, wie sich der reale Eigenanteil zusammensetzt, welche Töpfe sich nebeneinander nutzen lassen und wo die Grenzen liegen. Die einzelnen Kostenpositionen finden Sie auf unserer Seite Badumbau Kosten, den Überblick über alle Förderquellen unter Badumbau Förderung. Hier geht es um die zusammenführende Rechnung.
Der Eigenanteil ist nie der ganze Rechnungsbetrag
Viele rechnen falsch. Sie sehen das Angebot des Handwerkers und halten diese Zahl für den Betrag, den sie aufbringen müssen. Tatsächlich ist der Eigenanteil das, was nach Abzug aller Zuschüsse und Steuervorteile übrig bleibt. Genau hier liegt der Hebel.
Der Trick ist nicht, möglichst viele Förderungen zu beantragen, sondern die richtigen so zu stapeln, dass sie sich nicht gegenseitig ausschließen. Denn der wichtigste Grundsatz lautet: Für ein und denselben Euro gibt es nur einmal öffentliches Geld. Eine Doppelförderung derselben Kosten ist ausgeschlossen.
Die drei Töpfe und wie sie zusammenpassen
Pflegekasse: der stärkste Zuschuss, wenn ein Pflegegrad vorliegt
Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor, zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Schon Pflegegrad 1 reicht aus. Das ist die Grundlage in Paragraf 40 Absatz 4 des elften Sozialgesetzbuchs. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, und er ist unabhängig vom Einkommen.
Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Pflegekasse gestellt werden. Wer erst umbaut und dann fragt, geht in der Regel leer aus.
KfW 455-B: der Zuschuss ohne Pflegegrad
Wer keinen Pflegegrad hat oder nach dem Pflegekassen-Zuschuss noch Kosten offen hat, schaut auf die KfW. Der Investitionszuschuss 455-B fördert die Einzelmaßnahme mit 10 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 2.500 Euro. Wer das Haus auf den Standard Altersgerechtes Haus bringt, also mehrere Maßnahmen bündelt, bekommt 12,5 Prozent, höchstens 6.250 Euro. Die bodengleiche Dusche ist ausdrücklich förderfähig.
Zwei Dinge dazu, die oft übersehen werden. Erstens steht der Zuschuss unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel, einen Rechtsanspruch gibt es nicht, und das Budget 2026 ist knapp bemessen. Prüfen Sie die Verfügbarkeit also unbedingt, bevor Sie planen. Zweitens gilt auch hier: erst beantragen, dann Aufträge vergeben.
Steuer nach § 35a EStG: für den Rest, der übrig bleibt
Den Teil der Handwerker-Lohnkosten, der weder von der Pflegekasse noch von der KfW getragen wird, können Sie steuerlich geltend machen. Paragraf 35a des Einkommensteuergesetzes erlaubt es, 20 Prozent der Arbeitskosten abzusetzen, höchstens 1.200 Euro pro Jahr. Wichtig: Es zählen nur die Lohnkosten, nicht das Material, und nur wenn Sie unbar bezahlt haben, also per Überweisung. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.
Wo die Kombination greift und wo nicht
Hier liegt der eigentliche Knackpunkt. Pflegekasse und KfW sind getrennte Töpfe, sie schließen sich nicht grundsätzlich aus. Sie dürfen sie also nebeneinander nutzen, solange jeder Topf einen anderen Teil der Kosten abdeckt. Was die Pflegekasse bezuschusst, fördert die KfW nicht noch einmal. Genauso können Sie den Steuerabzug nach § 35a nicht zusätzlich für genau den Euro nehmen, der bereits öffentlich gefördert wurde.
Praktisch heißt das: Sie ziehen zuerst die Zuschüsse ab und wenden den Steuerabzug nur auf den verbleibenden, selbst getragenen Anteil der Lohnkosten an. So bleibt jeder Euro nur einmal gefördert, und die Kombination ist sauber.
Eine Beispielrechnung, Schritt für Schritt
Nehmen wir einen typischen Fall: Eine Badewanne wird durch eine bodengleiche Dusche ersetzt, dazu kommen Haltegriffe und ein rutschfester Boden. Die Zahlen unten sind ein reines Rechenbeispiel zur Veranschaulichung der Methode, kein garantierter Preis. Was ein Umbau in Ihrem Fall tatsächlich kostet, hängt vom Bad ab und steht auf unserer Seite Badumbau Kosten.
Angenommen, die Gesamtkosten liegen bei 12.000 Euro, davon 7.000 Euro Arbeitskosten und 5.000 Euro Material.
- Pflegekasse, sofern ein Pflegegrad vorliegt: Zuschuss bis zu 4.180 Euro. Sagen wir, die volle Summe wird gewährt. Es bleiben 7.820 Euro offen.
- KfW oder Steuer auf den Rest: Für die restlichen Kosten, die die Pflegekasse nicht abgedeckt hat, kommt entweder die KfW 455-B in Betracht oder der Steuerabzug, je nachdem, was günstiger ist und was sich nicht überschneidet.
- Steuerabzug auf die selbst getragenen Lohnkosten: 20 Prozent der noch nicht geförderten Arbeitskosten, gedeckelt bei 1.200 Euro im Jahr.
Schon mit dem Pflegekassen-Zuschuss sinkt der Eigenanteil von 12.000 auf 7.820 Euro. Wer zusätzlich den Steuerabzug auf den selbst getragenen Lohnanteil nutzt, holt weitere mehrere hundert Euro heraus. Liegt kein Pflegegrad vor, tritt an die Stelle der Pflegekasse die KfW 455-B, die in unserem Beispiel als Einzelmaßnahme bis zu 1.200 Euro beisteuern würde.
Welche Kombination für Sie am meisten bringt, rechnet unser Badumbau-Förder-Check in einer Minute durch, ohne dass Sie Kontaktdaten angeben.
Der KfW-Kredit 159 ist kein Zuschuss
Eine Verwechslung kostet sonst Geld: Neben dem Zuschuss bietet die KfW den Kredit 159 an, ein zinsgünstiges Darlehen über bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Das ist Fremdkapital, das Sie mit Zinsen zurückzahlen, kein geschenktes Geld. Für die Senkung des Eigenanteils im engeren Sinn taugt der Kredit nicht, er hilft nur bei der Finanzierung größerer Vorhaben. Verwechseln Sie ihn also nicht mit dem Zuschuss 455-B.
So gehen Sie der Reihe nach vor
Die Reihenfolge entscheidet über den Erfolg. Klären Sie zuerst, ob ein Pflegegrad vorliegt oder beantragt werden kann, denn der Pflegekassen-Zuschuss ist meist der größte Hebel. Stellen Sie alle Anträge, bevor der erste Auftrag vergeben wird. Lassen Sie sich vom Handwerker eine Rechnung geben, die Arbeitskosten und Material getrennt ausweist, sonst funktioniert der Steuerabzug nicht. Und bezahlen Sie per Überweisung.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine individuelle steuerliche oder sozialrechtliche Beratung. Die verbindliche Auskunft zu Ihrem Anspruch geben Pflegekasse, KfW und Ihr Finanzamt. Wenn Sie für die Umsetzung konkrete Angebote brauchen, können Sie kostenlos und unverbindlich anfragen.
Quellen
- § 40 Abs. 4 SGB XI: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (gesetze-im-internet.de)
- KfW: Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)
- § 35a EStG: Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (gesetze-im-internet.de)
- KfW: Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)
- KfW-Newsroom: Investitionszuschuss Barrierereduzierung wieder verfügbar