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Treppenlift

Treppenlift-Zuschuss beantragen: bis 4.180 Euro

Schritt für Schritt zum Pflegekassen-Zuschuss für den Treppenlift: bis 4.180 Euro je Maßnahme. Antrag vor dem Einbau. Der KfW-Zuschuss ist ausgeschöpft.

Die Inhalte entstehen auf Basis offizieller Quellen wie Pflegekassen (§ 40 SGB XI), KfW, Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest und Herstellerangaben; die verwendeten Quellen stehen am Ende des Beitrags.

Sitzlift an einer Holztreppe in einem hellen Wohnhaus, einsatzbereit.
Symbolbild

Der größte einzelne Zuschuss für einen Treppenlift kommt von der Pflegekasse. Bis zu 4.180 Euro sind drin. Entscheidend ist vor allem eines: dass Sie die richtige Reihenfolge einhalten.

Der Zuschuss der Pflegekasse

Ein Treppenlift zählt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 SGB XI. Mit anerkanntem Pflegegrad, schon ab Pflegegrad 1, zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Der Betrag ist ein Zuschuss, kein Kredit, und muss nicht zurückgezahlt werden. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt und profitieren gemeinsam, können sich die Beträge auf bis zu 16.720 Euro summieren. Was Pflegegrad und Krankenkasse damit zu tun haben und warum die Krankenkasse selbst meist nicht zahlt, erklärt die Seite Krankenkasse und Pflegegrad.

So beantragen Sie ihn

Die wichtigste Regel zuerst: Der Antrag muss vor dem Einbau gestellt werden. Wer den Lift schon bestellt oder eingebaut hat, verliert den Anspruch.

Ein formloser Antrag mit dem Kostenvoranschlag genügt zunächst. Die Pflegekasse meldet sich dann mit dem weiteren Vorgehen.

Ohne Pflegegrad: welche Wege bleiben

Wer keinen Pflegegrad hat, erhält von der Pflegekasse nichts. Bisher war hier der KfW-Zuschuss 455-B der naheliegende Weg. Den gibt es derzeit nicht: Die Fördermittel für Barrierereduzierung sind nach Angaben der KfW ausgeschöpft, ein Antrag ist nicht möglich. Sollten im Jahr 2027 erneut Bundesmittel bereitgestellt werden, wird eine Antragstellung wieder möglich sein. Zugesagt ist das nicht, und einen Termin nennt die KfW nicht. Rechnen Sie diesen Zuschuss bei Ihrer Planung deshalb bitte nicht ein (Stand 04.08.2026).

Es bleiben der KfW-Kredit 159 Altersgerecht Umbauen mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit, in dem Treppenlifte ausdrücklich förderfähig sind, die Steuerermäßigung nach § 35a EStG mit 20 Prozent der Handwerker-Lohnkosten und höchstens 1.200 Euro im Jahr, und je nach Wohnort ein kommunales Programm. Wichtig: Der Kredit 159 ist ein Darlehen, das Sie zurückzahlen, kein Zuschuss, und er steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Auch hier gilt der Antrag vor der Auftragsvergabe, und für dieselben Kosten gibt es nicht zweimal Geld. Die Logik dahinter erklärt die Seite Förderung.

Schnell zum Ergebnis

Welche Förderung für Sie greift und wie hoch sie ausfallen kann, zeigt der Förder-Check. Alle Angaben sind möglich, keine Garantie, und sie ersetzen keine Sozialberatung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse?

Bis zu 4.180 Euro je wohnumfeldverbessernder Maßnahme, mit anerkanntem Pflegegrad ab Pflegegrad 1. Leben mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt, sind zusammen bis zu 16.720 Euro möglich.

Wie beantrage ich den Zuschuss?

Sie stellen den Antrag bei der Pflegekasse, bevor Sie den Lift bestellen. Ein formloser Antrag mit Kostenvoranschlag genügt zunächst. Wichtig ist die Reihenfolge: erst der Antrag, dann der Auftrag.

Bekomme ich auch ohne Pflegegrad einen Zuschuss?

Von der Pflegekasse nicht. Der KfW-Zuschuss 455-B ist derzeit ausgeschöpft und kann nicht beantragt werden, frühestens 2027 wieder und ohne Zusage. Ohne Pflegegrad bleiben der KfW-Kredit 159 als Darlehen, die Steuerermäßigung nach § 35a EStG und je nach Wohnort ein kommunales Programm (Stand 04.08.2026).

Quellen

Diese Angaben dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung im Einzelfall. Förderbeträge sind möglich, keine Garantie; den Antrag in der Regel vor Beginn der Maßnahme stellen.