Der größte einzelne Zuschuss für einen Treppenlift kommt von der Pflegekasse. Bis zu 4.180 Euro sind drin. Entscheidend ist vor allem eines: dass Sie die richtige Reihenfolge einhalten.
Der Zuschuss der Pflegekasse
Ein Treppenlift zählt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 SGB XI. Mit anerkanntem Pflegegrad, schon ab Pflegegrad 1, zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Der Betrag ist ein Zuschuss, kein Kredit, und muss nicht zurückgezahlt werden. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt und profitieren gemeinsam, können sich die Beträge auf bis zu 16.720 Euro summieren. Was Pflegegrad und Krankenkasse damit zu tun haben und warum die Krankenkasse selbst meist nicht zahlt, erklärt die Seite Krankenkasse und Pflegegrad.
So beantragen Sie ihn
Die wichtigste Regel zuerst: Der Antrag muss vor dem Einbau gestellt werden. Wer den Lift schon bestellt oder eingebaut hat, verliert den Anspruch.
Ein formloser Antrag mit dem Kostenvoranschlag genügt zunächst. Die Pflegekasse meldet sich dann mit dem weiteren Vorgehen.
Ohne Pflegegrad: welche Wege bleiben
Wer keinen Pflegegrad hat, erhält von der Pflegekasse nichts. Bisher war hier der KfW-Zuschuss 455-B der naheliegende Weg. Den gibt es derzeit nicht: Die Fördermittel für Barrierereduzierung sind nach Angaben der KfW ausgeschöpft, ein Antrag ist nicht möglich. Sollten im Jahr 2027 erneut Bundesmittel bereitgestellt werden, wird eine Antragstellung wieder möglich sein. Zugesagt ist das nicht, und einen Termin nennt die KfW nicht. Rechnen Sie diesen Zuschuss bei Ihrer Planung deshalb bitte nicht ein (Stand 04.08.2026).
Es bleiben der KfW-Kredit 159 Altersgerecht Umbauen mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit, in dem Treppenlifte ausdrücklich förderfähig sind, die Steuerermäßigung nach § 35a EStG mit 20 Prozent der Handwerker-Lohnkosten und höchstens 1.200 Euro im Jahr, und je nach Wohnort ein kommunales Programm. Wichtig: Der Kredit 159 ist ein Darlehen, das Sie zurückzahlen, kein Zuschuss, und er steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Auch hier gilt der Antrag vor der Auftragsvergabe, und für dieselben Kosten gibt es nicht zweimal Geld. Die Logik dahinter erklärt die Seite Förderung.
Schnell zum Ergebnis
Welche Förderung für Sie greift und wie hoch sie ausfallen kann, zeigt der Förder-Check. Alle Angaben sind möglich, keine Garantie, und sie ersetzen keine Sozialberatung.