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Treppenlift

Treppenlift-Zuschuss beantragen: bis 4.180 Euro

Schritt für Schritt zum Pflegekassen-Zuschuss für den Treppenlift: bis 4.180 Euro je Maßnahme, dazu der KfW-Zuschuss. Antrag immer vor dem Einbau.

Die Inhalte entstehen auf Basis offizieller Quellen wie Pflegekassen (§ 40 SGB XI), KfW, Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest und Herstellerangaben; die verwendeten Quellen stehen am Ende des Beitrags.

Sitzlift an einer Holztreppe in einem hellen Wohnhaus, einsatzbereit.
Symbolbild

Der größte einzelne Zuschuss für einen Treppenlift kommt von der Pflegekasse. Bis zu 4.180 Euro sind drin. Entscheidend ist vor allem eines: dass Sie die richtige Reihenfolge einhalten.

Der Zuschuss der Pflegekasse

Ein Treppenlift zählt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 SGB XI. Mit anerkanntem Pflegegrad, schon ab Pflegegrad 1, zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Der Betrag ist ein Zuschuss, kein Kredit, und muss nicht zurückgezahlt werden. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt und profitieren gemeinsam, können sich die Beträge auf bis zu 16.720 Euro summieren. Was Pflegegrad und Krankenkasse damit zu tun haben und warum die Krankenkasse selbst meist nicht zahlt, erklärt die Seite Krankenkasse und Pflegegrad.

So beantragen Sie ihn

Die wichtigste Regel zuerst: Der Antrag muss vor dem Einbau gestellt werden. Wer den Lift schon bestellt oder eingebaut hat, verliert den Anspruch.

Ein formloser Antrag mit dem Kostenvoranschlag genügt zunächst. Die Pflegekasse meldet sich dann mit dem weiteren Vorgehen.

Ohne Pflegegrad: der KfW-Zuschuss

Wer keinen Pflegegrad hat, erhält von der Pflegekasse nichts. Hier springt der KfW-Zuschuss 455-B ein. Er fördert Einzelmaßnahmen mit bis zu 2.500 Euro und den Standard Altersgerechtes Haus mit bis zu 6.250 Euro. Auch hier gilt: Antrag vor der Auftragsvergabe, und das Jahresbudget ist begrenzt. Beide Zuschüsse lassen sich kombinieren, aber nicht für dieselben Kosten. Die Logik dahinter erklärt die Seite Förderung.

Schnell zum Ergebnis

Welcher Zuschuss für Sie greift und wie hoch er ausfallen kann, zeigt der Förder-Check. Alle Angaben sind möglich, keine Garantie, und sie ersetzen keine Sozialberatung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse?

Bis zu 4.180 Euro je wohnumfeldverbessernder Maßnahme, mit anerkanntem Pflegegrad ab Pflegegrad 1. Leben mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt, sind zusammen bis zu 16.720 Euro möglich.

Wie beantrage ich den Zuschuss?

Sie stellen den Antrag bei der Pflegekasse, bevor Sie den Lift bestellen. Ein formloser Antrag mit Kostenvoranschlag genügt zunächst. Wichtig ist die Reihenfolge: erst der Antrag, dann der Auftrag.

Bekomme ich auch ohne Pflegegrad einen Zuschuss?

Von der Pflegekasse nicht. Dann kommt der KfW-Zuschuss 455-B in Frage: bis 2.500 Euro für eine Einzelmaßnahme, bis 6.250 Euro beim Standard Altersgerechtes Haus.

Quellen

Diese Angaben dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung im Einzelfall. Förderbeträge sind möglich, keine Garantie; den Antrag in der Regel vor Beginn der Maßnahme stellen.