Nicht jeder Bedarf ist dauerhaft. Wer nach einer Hüft-Operation für ein paar Monate eingeschränkt ist, will keinen Lift für 6.000 Euro kaufen. Für solche Fälle bieten manche Firmen Treppenlifte zur Miete an.
Wann Mieten sinnvoll ist
Die Miete spielt ihre Stärke bei vorübergehendem Bedarf aus. Nach einer Operation, während einer Reha-Phase oder wenn noch nicht feststeht, wie lange der Lift gebraucht wird, ist sie die flexible Lösung. Eine zweite Voraussetzung ist eine gerade Treppe. Nur dort kommt eine Standardschiene zum Einsatz, die der Anbieter nach der Mietzeit wieder ausbauen und erneut verwenden kann.
Typische Fälle, in denen sich das Mieten anbietet:
- Genesung nach einer Operation oder einem Sturz. Wer sich nach einem Eingriff an Hüfte oder Knie für einige Monate schont, braucht den Lift nur diese Zeit. Danach wird er wieder abgebaut.
- Begleitung einer Reha. Während die Beweglichkeit zurückkehrt, überbrückt der Lift die Treppe, ohne dass eine dauerhafte Anschaffung nötig ist.
- Unklare Wohnsituation. Steht ein Umzug oder ein Wechsel in eine barrierefreie Wohnung im Raum, vermeidet die Miete eine teure Investition, die sich kurz darauf erübrigt.
Geht es dagegen um Jahre statt Monate, kippt die Rechnung. Dann ist ein Kauf oder ein gebrauchter Lift meist günstiger, weil bei der Miete dauerhaft Monatsbeträge anfallen.
Wie die Kosten entstehen
Mietmodelle bestehen üblicherweise aus zwei Teilen: einer einmaligen Gebühr für Einbau und späteren Abbau und einer laufenden Monatsmiete. Für einen Sitzlift an einer geraden Treppe liegt die Monatsmiete nach Angaben von pflege.de meist zwischen 50 und 100 Euro. Die einmalige Gebühr für Einbau und Abbau bewegt sich in der Regel zwischen 500 und 3.500 Euro. Bei kurvigen oder über mehrere Etagen reichenden Anlagen kann die Monatsmiete auf bis zu 250 Euro steigen.
Eine feste Pauschale lässt sich trotzdem nicht nennen, weil die Konditionen je Anbieter stark schwanken. Die meisten verlangen außerdem eine Mindestlaufzeit, üblich sind 12, 24 oder 36 Monate. Lassen Sie sich deshalb beide Posten getrennt ausweisen und fragen Sie nach Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist, bevor Sie unterschreiben. In einer Umfrage der Verbraucherzentrale haben nur wenige Befragte gemietet, die meisten kauften neu oder gebraucht.
Der Mietkauf als Mittelweg
Steht noch nicht fest, ob aus dem vorübergehenden ein dauerhafter Bedarf wird, kann ein Mietkauf passen. Dabei wird ein Teil der gezahlten Mieten später auf den Kaufpreis angerechnet, falls Sie sich für die Übernahme entscheiden. So bleiben Sie zunächst flexibel und werfen die gezahlten Raten nicht vollständig weg, wenn der Lift am Ende doch bleibt.
Der Haken steckt im Detail. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, welcher Anteil der Miete angerechnet wird, wie hoch der Restkaufpreis dann noch ist und bis wann Sie sich entscheiden müssen. Erst mit diesen Zahlen lässt sich der Mietkauf ehrlich mit einem direkten Kauf vergleichen.
Ab wann sich der Kauf rechnet
Ob Miete oder Kauf günstiger ist, hängt vor allem an der Nutzungsdauer. Eine einfache Überschlagsrechnung hilft: Rechnen Sie die einmalige Einbaugebühr plus die Monatsmiete mal der voraussichtlichen Monatszahl zusammen und stellen Sie diese Summe dem Kaufpreis gegenüber.
Ein Beispiel mit belegten Spannen, ohne Förderung gerechnet: Bei einer einmaligen Gebühr von rund 1.500 Euro und einer Monatsmiete von 80 Euro kostet die Miete im ersten Jahr etwa 2.460 Euro, nach zwei Jahren rund 3.420 Euro und nach drei Jahren rund 4.380 Euro. Ein neuer Sitzlift für eine gerade Treppe beginnt laut Listenpreisen bei 4.620 Euro netto, ein gebrauchter Lift liegt darunter. Damit zeigt sich die Faustregel von pflege.de: Bei einer geraden Treppe lohnt die Miete vor allem für etwa ein bis drei Jahre. Wird der Lift länger gebraucht, ist der Kauf meist die günstigere Wahl. Die Zahlen sind Anhaltspunkte, kein Festpreis; je nach Anbieter und Treppe fällt die Grenze früher oder später. Die genauen Kaufpreise und einen Rechner finden Sie auf der Seite Kosten.
Förderung gilt auch bei Miete
Auch wer mietet, kann mit anerkanntem Pflegegrad einen Zuschuss der Pflegekasse bekommen. Der Treppenlift gilt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 SGB XI, gefördert werden bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Bei der Miete lässt sich der Zuschuss vor allem auf die einmaligen Einbaukosten anwenden. Wichtig bleibt wie beim Kauf: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, also bevor der Lift bestellt und montiert wird. Wer erst unterschreibt und dann beantragt, verliert den Anspruch. Welche Förderung in Ihrer Situation greift, zeigt der Förder-Check, die Wege im Detail die Seite Förderung.
Worauf Sie beim Anbieter achten
Bei der Miete gelten dieselben Sorgfaltsregeln wie beim Kauf. Ein verbindlicher Preis entsteht erst nach einem kostenlosen Aufmaß vor Ort. Lassen Sie sich Monatsmiete, Einbaugebühr, Mindestlaufzeit und die Kosten für den späteren Abbau getrennt und schriftlich nennen. Klären Sie auch, ob Wartung und Reparaturen während der Mietzeit eingeschlossen sind und wer im Störungsfall kommt. Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck. Worauf ein seriöser Fachbetrieb sonst noch zu erkennen ist, steht auf der Seite Anbieter.
Die Alternativen abwägen
Bevor Sie mieten, lohnt der Vergleich. Bei dauerhaftem Bedarf ist oft ein gebrauchter Lift die bessere Wahl, bei sehr kurzer Einschränkung manchmal ein mobiler Treppensteiger ganz ohne Einbau. Diese Möglichkeiten ordnen wir unter Alternativen zum Treppenlift ein. Eine erste Preisspanne für den Kauf gibt der Kostenrechner, und einen Überblick über das ganze Thema die Seite Treppenlift.
So gehen Sie weiter vor
Ob Miete, Mietkauf oder Kauf am Ende günstiger ist, zeigt sich erst, wenn ein Fachbetrieb Ihre Treppe vor Ort aufmisst und Ihnen die Posten getrennt und schriftlich nennt. Möchten Sie den passenden Fachbetrieb finden, können Sie kostenlos und unverbindlich anfragen.