Eine Wärmepumpe ist in der Anschaffung teurer als eine neue Gasheizung, der Staat trägt 2026 aber einen großen Teil mit. Als Selbstnutzer eines Bestandsgebäudes sind über die KfW bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich. Wie sich dieser Satz zusammensetzt und worauf es beim Antrag ankommt, steht hier.
Zum 21. Juli 2026 hat die KfW die Heizungsförderung umgestellt: Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt jetzt bei 16 statt 20 Prozent, der Einkommensbonus ist nach Einkommen gestaffelt, der Effizienzbonus ist ersatzlos entfallen, und förderfähig sind noch Kosten bis 28.000 Euro statt bis 30.000 Euro. Die Angaben auf dieser Seite geben den Stand ab diesem Tag wieder.
Bis zu 70 Prozent: die drei Bausteine
Die Förderung für den Heizungstausch besteht aus einer Grundförderung und zwei Boni, die sich addieren. Gedeckelt ist die Summe in der Regel bei 70 Prozent.
- Grundförderung: 30 Prozent. Sie gilt für jede förderfähige Heizung auf Basis erneuerbarer Energien, also auch für jede Wärmepumpe.
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent. Für Selbstnutzer, die eine alte fossile Heizung austauschen, etwa eine funktionstüchtige Öl- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung. Dieser Bonus sinkt erstmals am 1. Februar 2027 um 4 Prozentpunkte und danach halbjährlich zum 1. Februar und 1. August, früh handeln lohnt sich also.
- Einkommensbonus: 40, 30 oder 10 Prozent. Für selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen: 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, hebt ein Familienzuschlag jede dieser Grenzen einmalig um 10.000 Euro.
Wichtig: Die Boni sind kumulierbar, aber in der Regel ist bei 70 Prozent Schluss. Rechnerisch ergäben Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und der höchste Einkommensbonus zusammen 86 Prozent, ausgezahlt wird der gedeckelte Satz.
Einen Sonderfall gibt es seit dem 21. Juli 2026: Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro (mit Familienzuschlag bis 40.000 Euro) können bis zu 80 Prozent erhalten. Das ist die Ausnahme für niedrige Einkommen, nicht der Regelfall.
Was bedeutet das in Euro?
Förderfähig sind die Kosten bis zu einer Grenze von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit beziehungsweise das Einfamilienhaus. Für die zweite bis sechste Wohneinheit kommen je 15.000 Euro hinzu, für jede weitere 8.000 Euro. Diese 28.000 Euro sind die Rechengrundlage, nicht der Zuschuss selbst: Bei 70 Prozent ergibt das einen maximalen Zuschuss von 19.600 Euro, im Sonderfall der 80 Prozent höchstens 22.400 Euro. Liegen Ihre Kosten darunter, wird der Prozentsatz auf den tatsächlichen Betrag angewendet. Der Förderhöchstbetrag der ersten Wohneinheit sinkt erstmals am 1. Februar 2027 um 750 Euro und danach halbjährlich.
Eine Beispielrechnung mit den belegten Richtwerten und Ihren Angaben macht der Wärmepumpen-Kostenrechner in einer Minute, ganz ohne Kontaktdaten.
Förder-Check: Ihren möglichen Satz in einer Minute
Welche Boni Sie erreichen und wie hoch Ihr Zuschuss ausfallen könnte, zeigt der Förder-Check mit vier kurzen Fragen. Er rechnet nur in Ihrem Browser, Sie geben keine Kontaktdaten ein und es wird nichts übertragen.
Das Ergebnis ist eine Orientierung, keine Zusage. Die ausführliche Version mit eigener Seite und allen Quellen finden Sie unter Wärmepumpe-Förder-Check.
Wer fördert: KfW statt BAFA
Seit 2024 läuft der Zuschuss für die Wärmepumpe selbst über die KfW, Programm 458 für Privatpersonen im Wohngebäude. Die BAFA ist dafür nicht mehr zuständig. Wie der KfW-Antrag Schritt für Schritt funktioniert, steht auf der Seite KfW-Heizungsförderung. Was die BAFA heute noch fördert, etwa Dämmung und Heizungsoptimierung, erklärt die eigene Seite dazu.
Örtliche Zuschüsse zusätzlich zur KfW
Neben der bundesweiten KfW-Förderung legen einige Städte eigene Programme auf, etwa ein kommunales Heizungs- oder Klimaschutzprogramm. Diese kommen zusätzlich in Frage und lassen sich teils kombinieren, wobei derselbe Euro-Betrag nie doppelt gefördert wird. Ob Ihre Stadt ein eigenes Programm hat, mit Träger, Betrag und Quelle, zeigt die Übersicht Wärmepumpe-Förderung nach Stadt.
Die wichtigste Regel: erst Antrag, dann Auftrag
Der häufigste und teuerste Fehler ist die falsche Reihenfolge. Sie schließen zuerst mit einem Fachbetrieb einen Liefer- oder Leistungsvertrag, der unter dem Vorbehalt der Förderzusage steht, und stellen den Antrag dann über das Portal Meine KfW. Die Bestätigung zum Antrag erstellt Ihr Fachbetrieb oder ein Energieeffizienz-Experte. Erst nach der Zusage wird fest beauftragt.
Alle Beträge sind möglich, keine Garantie. Die Fördertöpfe und Bedingungen können sich ändern, prüfen Sie den aktuellen Stand vor der Entscheidung. Wenn Sie konkrete Angebote möchten, können Sie kostenlos und unverbindlich anfragen. Den Überblick über Typen, Kosten und Marken bündelt die Seite Wärmepumpe im Überblick.