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Wärmepumpe-Förder-Check: Welcher Zuschuss ist für Sie möglich?
Vier kurze Fragen, ein klares Ergebnis: der mögliche Fördersatz nach KfW 458 und der mögliche Zuschuss in Euro. Ihre Angaben bleiben auf Ihrem Gerät.
Die Förderlogik dahinter
Die Wärmepumpen-Förderung für Selbstnutzer im Bestand läuft seit 2024 über die KfW, Programm 458, nicht mehr über die BAFA. Zum 21. Juli 2026 hat die KfW die Konditionen umgestellt. Die Förderung besteht aus einer Grundförderung von 30 Prozent und zwei Boni, die sich addieren: 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus beim Austausch einer alten fossilen Heizung und ein Einkommensbonus, der nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen gestaffelt ist (40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro). Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, hebt ein Familienzuschlag jede dieser Grenzen um 10.000 Euro. Der frühere Effizienzbonus ist ersatzlos entfallen. Rechnerisch ergäben die Bausteine zusammen bis zu 86 Prozent, ausgezahlt werden in der Regel höchstens 70 Prozent. Nur Selbstnutzer mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro erreichen bis zu 80 Prozent.
Förderfähig sind Kosten bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Bei 70 Prozent ergibt das einen Zuschuss von höchstens 19.600 Euro, im Sonderfall der 80 Prozent höchstens 22.400 Euro. Was eine Wärmepumpe überhaupt kostet, schätzt der Wärmepumpen-Kostenrechner. Wie der KfW-Antrag Schritt für Schritt läuft, steht auf der Seite Förderung Wärmepumpe 2026. Den Überblick bündelt der Wärmepumpe im Überblick.
Häufige Fragen zur Förderung
Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung 2026?
Als Selbstnutzer im Bestandsgebäude sind über die KfW (Programm 458) bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich: 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und je nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen 40, 30 oder 10 Prozent Einkommensbonus. Die Boni sind kumulierbar, aber in der Regel ist bei 70 Prozent Schluss. Für Selbstnutzer mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro sind bis zu 80 Prozent möglich.
Wie viel Zuschuss gibt es höchstens in Euro?
Förderfähig sind Kosten bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit beziehungsweise das Einfamilienhaus. Bei 70 Prozent ergibt das einen maximalen Zuschuss von 19.600 Euro, im Sonderfall der 80 Prozent höchstens 22.400 Euro. Liegen Ihre Kosten darunter, wird der Prozentsatz auf den tatsächlichen Betrag angewendet.
Wer bekommt den Klimageschwindigkeits- und den Einkommensbonus?
Beide Boni gibt es nur für selbstnutzende Eigentümer. Der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent gilt beim Austausch einer alten fossilen Heizung, etwa einer Öl- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung. Den Einkommensbonus von 30 Prozent gibt es bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 40.000 Euro.
Werden meine Angaben gespeichert oder weitergegeben?
Nein. Der Check läuft komplett in Ihrem Browser. Ihre Angaben, auch die zum Einkommen, verlassen Ihr Gerät nicht und werden nirgendwo gespeichert.
Quellen
- KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) (Abruf 19.06.2026)
- Verbraucherzentrale: Heizungsförderung für Bestandsgebäude (Abruf 19.06.2026)
Alle Angaben sind Orientierung, keine Förder- oder Rechtsberatung. Beträge und Förderbedingungen ändern sich, Stand Juni 2026. Den Antrag immer vor dem Auftrag stellen.