Der Sitzlift ist die Lösung, an die die meisten zuerst denken, und für die meisten ist er auch die richtige. Man setzt sich, fährt sitzend die Treppe hinauf und kommt sicher oben an. Kein Umsetzen, kein Kraftaufwand, keine fremde Hilfe nötig.
So funktioniert ein Sitzlift
Ein Motor zieht den Sitz an einer Schiene entlang, die fest an den Treppenstufen verankert wird, nicht an der Wand. Gesteuert wird über eine Wippe oder einen Knopf an der Armlehne, oft zusätzlich über eine Fernbedienung am oberen und unteren Treppenende. Sitz, Armlehnen und Fußstütze klappen hoch, wenn der Lift nicht gebraucht wird. So bleibt die Treppe für die übrigen Bewohner begehbar.
Für wen er passt
Ein Sitzlift ist die richtige Wahl, wenn die Person noch sicher sitzen und sich anschnallen kann. Wer Hüfte oder Knie kaum noch beugt, etwa nach einer Gelenk-Operation oder bei starker Arthrose, kommt mit einem Stehlift oft besser zurecht. Geht es um einen Rollstuhl, führt der Weg zum Plattformlift.
Was er kostet
Den größten Preisunterschied macht die Form der Treppe. Für eine gerade Treppe im Innenbereich beginnen die Listenpreise bei 4.620 Euro. Sobald eine Kurve oder ein Zwischenpodest dazukommt, muss die Schiene millimetergenau angefertigt werden, und der Preis beginnt dann bei 9.635 Euro. Eine gerade Außentreppe startet bei 5.390 Euro. Diese Listenpreise verstehen sich netto, ohne Mehrwertsteuer. Für den fertigen Einbau inklusive Mehrwertsteuer nennt die Verbraucherzentrale 3.500 bis 15.000 Euro, dazu kommen 200 bis 300 Euro Wartung im Jahr.
Eine ausführliche Aufschlüsselung steht auf der Seite Kosten, eine erste Einschätzung für Ihre Treppe gibt der Kostenrechner, ohne dass Sie Kontaktdaten angeben müssen.
Förderung senkt den Eigenanteil
Mit anerkanntem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro als Zuschuss für den Treppenlift. Ohne Pflegegrad kommt der KfW-Zuschuss 455-B in Frage. Wichtig ist, den Antrag vor dem Einbau zu stellen. Was in Ihrem Fall möglich ist, zeigt der Förder-Check in einer Minute.