Bei der Photovoltaik-Förderung kursieren viele Versprechen. Hier die ehrliche Einordnung: Einen bundesweiten Zuschuss, der Ihnen einen Teil der Anlage oder des Speichers direkt erstattet, gibt es 2026 nicht. Was es gibt, sind mehrere andere Hebel, die zusammen viel ausmachen. Wir gehen sie der Reihe nach durch, jeweils mit Quelle, und sagen klar, wo etwas nur möglich und nicht garantiert ist.
Kein bundesweiter Zuschuss, aber vier echte Hebel
Anders als bei der Wärmepumpe zahlt der Bund für eine private PV-Anlage keinen direkten Zuschuss. Das ist die wichtigste Wahrheit auf dieser Seite. Wer mit einem hohen “Förderbetrag” wirbt, meint meist die Summe aus Steuervorteilen, ersparten Stromkosten und einem zinsgünstigen Kredit, nicht geschenktes Geld.
Vier Hebel wirken trotzdem zusammen:
- Null Prozent Umsatzsteuer auf Kauf und Installation kleiner Anlagen
- Steuerbefreiung beim Betrieb kleiner Anlagen
- Ein zinsgünstiger KfW-Kredit, also ein Darlehen, kein Zuschuss
- Regionale Programme von Ländern und Kommunen, die stark schwanken
Die laufende Einnahme aus dem Netz steht auf einer eigenen Seite: die Einspeisevergütung. Wie viel eine Anlage insgesamt kostet, lesen Sie unter Kosten.
Null Prozent Umsatzsteuer
Seit 2023 gilt für die Lieferung und Installation kleiner Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden ein Steuersatz von null Prozent (§ 12 Abs. 3 UStG). Das Bundesfinanzministerium bestätigt, dass diese Regelung zeitlich nicht befristet ist, also auf Dauer angelegt bleibt. Begünstigt sind die Solarmodule selbst sowie wesentliche Komponenten wie Wechselrichter und Batteriespeicher.
Für Sie heißt das: Auf den Anlagenpreis kommt keine Mehrwertsteuer obendrauf. Die Preise, die seriöse Fachbetriebe nennen, sind damit schon Endpreise. Reine Reparaturen ohne Ersatzteillieferung sowie Wartungs- und Garantieverträge bleiben laut Bundesfinanzministerium allerdings beim regulären Satz von 19 Prozent.
Steuerbefreiung beim Betrieb
Wer eine kleine Anlage betreibt, profitiert zusätzlich bei der Einkommensteuer. Nach § 3 Nr. 72 EStG sind Einnahmen aus dem Betrieb begünstigter PV-Anlagen steuerfrei. Die Grenze liegt bei bis zu 30 Kilowatt je Wohn- oder Gewerbeeinheit, gedeckelt auf 100 Kilowatt je Steuerpflichtigem. Auch diese Regelung ist nicht befristet.
Praktisch bedeutet das: Bei einer typischen Hausanlage müssen Sie weder die Einspeisevergütung noch den geldwerten Vorteil des Eigenverbrauchs in der Steuererklärung als Einkünfte versteuern. Das vereinfacht die Sache spürbar. Den konkreten Einzelfall sollten Sie trotzdem mit Ihrem Steuerberater oder Finanzamt klären, denn auf Details kommt es an.
KfW-Kredit 270: ein Darlehen, kein Zuschuss
Wer die Anschaffung finanzieren möchte, kann den KfW-Kredit “Erneuerbare Energien - Standard (270)” nutzen. Wichtig und oft missverstanden: Das ist ein zinsgünstiges Darlehen, kein Zuschuss. Sie bekommen also kein Geld geschenkt, sondern leihen es zu vergünstigten Konditionen. Laut KfW lassen sich damit bis zu 100 Prozent der Investitionskosten finanzieren, gefördert werden unter anderem Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher.
Zwei Dinge sind entscheidend. Erstens läuft der Antrag nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner. Zweitens müssen Sie den Antrag stellen, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Wer den Kaufvertrag schon unterschrieben hat, ist von der Förderung ausgeschlossen. Sprechen Sie also Ihre Bank an, bevor Sie etwas verbindlich bestellen. Ob sich ein Kredit für Sie rechnet, hängt vom aktuellen Zinssatz ab, den die KfW regelmäßig anpasst.
Regionale Programme und die laufende Einnahme
Manche Bundesländer, Landkreise und Städte legen eigene Programme auf, teils für Speicher, teils für Anlagen oder die Anmeldung. Diese variieren stark, sind oft befristet und schnell ausgeschöpft. Konkrete Beträge nennen wir hier bewusst nicht, weil sie regional sehr unterschiedlich sind und sich häufig ändern. Prüfen Sie vorab, was in Ihrem Ort oder Bundesland gerade möglich ist, am besten bei der Kommune, dem Energieversorger oder der Landes-Förderbank. Für erste Städte haben wir die örtlichen Zuschüsse mit Träger, Betrag und Quelle geprüft und zusammengestellt: Photovoltaik-Förderung nach Stadt.
Der eigentliche laufende Ertrag kommt aus zwei Quellen: dem ersparten Netzstrom durch Eigenverbrauch und der Einspeisevergütung für den eingespeisten Rest. Beim Zeitplan sind zwei Stichtage zu beachten. Zum 1. August 2026 wird die Einspeisevergütung turnusmäßig leicht abgesenkt. Zum 1. Januar 2027 ist eine größere Reform geplant, die die feste Vergütung für kleine Neuanlagen (geplant unter 25 kWp) verändern könnte. Das ist ein Gesetzentwurf und noch nicht beschlossen, die Details können sich also noch ändern. Wer plant, sollte den eigenen Fall durchrechnen: Der Photovoltaik-Rechner schätzt Ertrag und Amortisation, ganz ohne Kontaktdaten. Sobald die Vermittlung in Ihrer Region startet, verbindet hausnah24 Sie über die Angebotsseite mit geprüften Fachbetrieben.