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Photovoltaik

Einspeisevergütung Photovoltaik: Höhe, Dauer, Anmeldung, Stichtage

Einspeisevergütung Photovoltaik 2026: aktuelle Sätze (7,78 ct/kWh bis 10 kWp), 20 Jahre Laufzeit, Stichtage 1.8.2026 und 2027, Anmeldung.

Die Inhalte entstehen auf Basis offizieller Quellen wie Verbraucherzentrale, HTW Berlin, Bundesnetzagentur, BSW-Solar und Herstellerangaben; die verwendeten Quellen stehen am Ende des Beitrags.

Photovoltaikanlage auf einem Hausdach mit Stromzähler, die überschüssigen Solarstrom ins Netz einspeist
Symbolbild

Wer eine Photovoltaikanlage betreibt und überschüssigen Strom ins Netz abgibt, bekommt dafür eine feste Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die Höhe legt die Bundesnetzagentur fest, sie hängt von der Anlagengröße und davon ab, ob Sie nur den Überschuss oder den gesamten erzeugten Strom einspeisen. Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Sätze, die Laufzeit, die wichtigen Stichtage 2026/2027 und die nötigen Schritte zur Anmeldung. Wie eine PV-Anlage technisch funktioniert, lesen Sie auf unserer Seite zur Funktionsweise, einen Überblick über das ganze Thema gibt der Photovoltaik-Ratgeber.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?

Für Anlagen, die zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2026 in Betrieb gehen, gelten laut Bundesnetzagentur diese Sätze bei Anlagen auf Gebäuden:

  • bis 10 kWp: Teileinspeisung (Überschuss) 7,78 ct/kWh, Volleinspeisung 12,34 ct/kWh (Stand bis 31. Juli 2026)
  • bis 40 kWp: Teileinspeisung 6,73 ct/kWh, Volleinspeisung 10,35 ct/kWh
  • bis 100 kWp: Teileinspeisung 5,50 ct/kWh, Volleinspeisung 10,35 ct/kWh

Die Werte sind gestaffelt: Bei einer Anlage über 10 kWp wird der erste Anteil mit dem höheren Satz vergütet, der darüber liegende Teil mit dem niedrigeren. Teileinspeisung bedeutet, dass Sie zuerst möglichst viel Strom selbst verbrauchen und nur den Rest abgeben. Bei der Volleinspeisung fließt der gesamte Strom ins Netz, dafür ist der Satz deutlich höher. Was eine Anlage kostet und wie sich der Eigenverbrauch rechnet, zeigen die Seiten Kosten und Stromspeicher. Eine grobe Ertragsschätzung liefert der Photovoltaik-Rechner.

Wie lange wird die Vergütung gezahlt?

Der bei Inbetriebnahme festgelegte Satz gilt 20 Jahre lang fest, plus das verbleibende Jahr der Inbetriebnahme. Was zählt, ist also der Tag, an dem Ihre Anlage ans Netz geht. Sinkt der gesetzliche Satz später, betrifft das nur neue Anlagen, nicht Ihre bereits laufende. Diese Festlegung gibt Planungssicherheit über die gesamte Laufzeit.

Eine Besonderheit gilt seit dem Solarspitzengesetz vom 25. Februar 2025: Für neue Anlagen ab 2 kWp gibt es in Zeiten negativer Börsenstrompreise keine Einspeisevergütung mehr. Die in diesen Stunden nicht vergütete Strommenge kann durch eine Verlängerung des rund 20-jährigen Vergütungszeitraums nachgeholt werden. Ein Stromspeicher hilft, in solchen Phasen Strom zu halten statt unvergütet einzuspeisen.

Stichtage 2026 und 2027: Was sich ändert

Zwei Termine sind wichtig. Erstens sinkt die Vergütung halbjährlich um 1 Prozent (Degression). Zum 1. August 2026 ist die nächste Absenkung vorgesehen, der Satz bis 10 kWp Teileinspeisung läge dann rechnerisch bei rund 7,7 ct/kWh. Die genauen Werte ab August veröffentlicht die Bundesnetzagentur kurz vor dem Stichtag, vorher sind es Projektionen.

Zweitens ist eine größere Reform geplant: Nach einem Gesetzentwurf, der 2026 als Arbeitsentwurf bekannt wurde, soll zum 1. Januar 2027 die feste Einspeisevergütung für neue kleine Anlagen (geplant: unter 25 kWp) entfallen und durch ein Marktmodell ersetzt werden. Das ist bislang ein gesetzgeberischer Plan, der sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern kann. Eine Garantie gibt es nicht, prüfen Sie den Stand vor einer Investition. Für Anlagen, die noch vorher in Betrieb gehen, bleibt die feste Vergütung über die volle Laufzeit erhalten. Welche Förderungen daneben möglich sind, fasst die Seite Förderung zusammen.

Anmeldung: Marktstammdatenregister und Netzbetreiber

Damit Sie die Vergütung erhalten, sind zwei Schritte nötig. Sie melden die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur an, in der Regel innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Außerdem melden Sie die Anlage bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber an und teilen dort mit, ob Sie Teil- oder Volleinspeisung wählen. Den Anschluss und die Inbetriebnahme übernimmt ein Fachbetrieb, der auch die technischen Nachweise liefert.

hausnah24 verbindet Sie mit geprüften Fachbetrieben, sobald die Vermittlung in Ihrer Region startet. Stellen Sie Ihre Anfrage in einer Minute über das Angebotsformular; bis dahin wird Ihre Anfrage nur erfasst und nicht an Dritte weitergegeben. Passende Komponenten und Anbieter finden Sie auf den Seiten zu Modulen, Wechselrichtern und Anbietern.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Einspeisevergütung für Photovoltaik 2026?

Für Anlagen bis 10 kWp, die zwischen dem 1. Februar und 31. Juli 2026 in Betrieb gehen, zahlt die Bundesnetzagentur 7,78 ct/kWh bei Teileinspeisung (Überschuss) und 12,34 ct/kWh bei Volleinspeisung. Bei größeren Anlagen sind die Sätze gestaffelt niedriger, etwa 6,73 ct/kWh (Teileinspeisung) bis 40 kWp.

Wie lange wird die Einspeisevergütung gezahlt?

Der bei Inbetriebnahme festgelegte Satz gilt 20 Jahre fest, plus das verbleibende Jahr der Inbetriebnahme. Spätere Absenkungen betreffen nur neue Anlagen, Ihre laufende Anlage behält ihren Satz.

Was ändert sich zum 1. August 2026 und 2027?

Zum 1. August 2026 sinkt die Vergütung im Rahmen der halbjährlichen Degression von 1 Prozent voraussichtlich leicht, bis 10 kWp Teileinspeisung auf rund 7,7 ct/kWh (genaue Werte veröffentlicht die Bundesnetzagentur kurz vorher). Zum 1. Januar 2027 soll laut einem Gesetzentwurf die feste Vergütung für neue kleine Anlagen (geplant unter 25 kWp) entfallen und durch ein Marktmodell ersetzt werden. Das ist ein Plan, der sich noch ändern kann.

Wo muss ich meine PV-Anlage anmelden?

Sie melden die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur an, in der Regel innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme, sowie bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber. Dort geben Sie auch an, ob Sie Teil- oder Volleinspeisung wählen.

Quellen

Diese Angaben dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung im Einzelfall. Förderbeträge sind möglich, keine Garantie; den Antrag in der Regel vor Beginn der Maßnahme stellen.