Ratgeber
Einspeisevergütung 2026 und der geplante Wegfall ab 2027
Wer Solarstrom ins Netz einspeist, bekommt dafür eine feste Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. 2026 sind die Sätze niedrig, und für die kommenden Jahre stehen zwei wichtige Stichtage im Raum. Dieser Beitrag erklärt die aktuellen Werte und trennt klar, was schon feststeht und was bisher nur geplant ist.
Die Sätze 2026
Für Anlagen auf Gebäuden, die zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2026 in Betrieb gehen, zahlt die Bundesnetzagentur bis 10 kWp 7,78 Cent je Kilowattstunde bei Teileinspeisung (Überschuss) und 12,34 Cent bei Volleinspeisung. Bei größeren Anlagen sinken die Sätze gestaffelt, bis 40 kWp auf 6,73 Cent bei Teileinspeisung, bis 100 kWp auf 5,50 Cent (Bundesnetzagentur). Teileinspeisung heißt, dass Sie zuerst möglichst viel Strom selbst verbrauchen und nur den Rest abgeben. Die genauen Werte und ein Rechenbeispiel stehen auf der Seite Einspeisevergütung.
20 Jahre fest
Der bei Inbetriebnahme festgelegte Satz gilt 20 Jahre lang fest, plus das verbleibende Jahr der Inbetriebnahme. Was zählt, ist der Tag, an dem die Anlage ans Netz geht. Sinkt der gesetzliche Satz später, betrifft das nur neue Anlagen, Ihre laufende behält ihren Wert über die gesamte Laufzeit. Das gibt Planungssicherheit, auch wenn die Vergütung für Neuanlagen weiter sinkt.
Stichtag 1. August 2026: die nächste Absenkung
Die Vergütung sinkt halbjährlich um 1 Prozent, das nennt sich Degression. Zum 1. August 2026 ist die nächste Absenkung vorgesehen. Rechnerisch läge der Satz bis 10 kWp Teileinspeisung dann bei rund 7,7 Cent. Das ist eine Projektion, denn die genauen Werte ab August veröffentlicht die Bundesnetzagentur erst kurz vor dem Stichtag.
Stichtag 1. Januar 2027: geplanter Wegfall für kleine Anlagen
Für 2027 ist eine größere Reform geplant. Nach einem Gesetzentwurf, der 2026 als Arbeitsentwurf bekannt wurde, soll zum 1. Januar 2027 die feste Einspeisevergütung für neue kleine Anlagen entfallen, geplant ist die Grenze bei unter 25 kWp, und durch ein Marktmodell ersetzt werden.
Wichtig ist die Einordnung: Das ist bislang ein gesetzgeberischer Plan, der sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern kann. Eine Garantie gibt es nicht. Für Anlagen, die noch vorher in Betrieb gehen, bleibt die feste Vergütung über die volle Laufzeit erhalten. Welche Förderungen daneben möglich sind, fasst die Seite Förderung zusammen.
Eine Besonderheit: Nullvergütung bei negativen Preisen
Seit dem Solarspitzengesetz vom 25. Februar 2025 gilt für neue Anlagen ab 2 kWp: In Stunden mit negativen Börsenstrompreisen gibt es keine Einspeisevergütung. Die in diesen Stunden nicht vergütete Strommenge kann durch eine Verlängerung des rund 20-jährigen Vergütungszeitraums nachgeholt werden. Ein Stromspeicher hilft, in solchen Phasen Strom zu halten, statt ihn unvergütet einzuspeisen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?
Für Anlagen bis 10 kWp mit Inbetriebnahme zwischen dem 1. Februar und 31. Juli 2026 zahlt die Bundesnetzagentur 7,78 Cent je Kilowattstunde bei Teileinspeisung und 12,34 Cent bei Volleinspeisung. Größere Anlagen werden gestaffelt niedriger vergütet.
Fällt die Einspeisevergütung 2027 wirklich weg?
Geplant ist es: Ein Gesetzentwurf sieht vor, die feste Vergütung für neue kleine Anlagen (geplant unter 25 kWp) zum 1. Januar 2027 durch ein Marktmodell zu ersetzen. Das ist aber noch nicht beschlossen und kann sich ändern. Anlagen, die vorher ans Netz gehen, behalten ihre feste Vergütung über die volle Laufzeit.
Dieser Beitrag gibt den Stand vom 22. Juni 2026 wieder und ersetzt keine individuelle Energie-, Steuer- oder Rechtsberatung. Prüfen Sie vor einer Investition den aktuellen Stand auf der Seite Einspeisevergütung. Wenn Sie eine Anlage planen, können Sie über unser Formular kostenlos und unverbindlich Angebote anfragen.