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Ratgeber

Pflegegrad beantragen: So laufen Antrag und Begutachtung ab

Ältere Hand und eine jüngere Hand über einem Antragsformular auf einem hellen Tisch.

Ein Pflegegrad ist die Eintrittskarte zu vielen Leistungen, vom Zuschuss für den Umbau der Wohnung bis zur Unterstützung im Alltag. Viele schieben den Antrag auf, weil sie ihn für kompliziert halten. Das ist er nicht. Wer weiß, wie der Ablauf aussieht und worauf es bei der Begutachtung ankommt, kommt deutlich entspannter zum Bescheid.

Dieser Beitrag erklärt verständlich, wie Sie einen Pflegegrad beantragen, was bei der Begutachtung passiert und welche Fristen gelten. Wie Sie den anerkannten Pflegegrad anschließend für Zuschüsse nutzen, lesen Sie im Beitrag Pflegegrad und Wohnumfeld.

Was ein Pflegegrad ist

Pflegegrade lösen die früheren Pflegestufen ab. Es gibt fünf davon, von Pflegegrad 1 bei geringer Beeinträchtigung bis Pflegegrad 5 bei schwersten Einschränkungen. Maßgeblich ist nicht eine einzelne Diagnose, sondern wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigt. Die rechtliche Grundlage steht in Paragraf 15 des elften Sozialgesetzbuchs.

Wichtig zu wissen: Schon Pflegegrad 1 öffnet die Tür zu konkreten Hilfen, etwa zum Zuschuss der Pflegekasse für einen Treppenlift oder eine bodengleiche Dusche.

Schritt 1: Den Antrag bei der Pflegekasse stellen

Der erste Schritt ist einfacher als gedacht. Sie stellen den Antrag bei Ihrer Pflegekasse, und die sitzt immer bei Ihrer Krankenkasse. Ein formloser Anruf oder ein kurzer Brief genügt zunächst, ein bestimmtes Formular brauchen Sie für den Erstkontakt nicht. Die Pflegekasse schickt Ihnen dann die Unterlagen zu.

Ein praktischer Hinweis aus der Beratung: Der Tag, an dem der Antrag eingeht, zählt. Wird später ein Pflegegrad anerkannt, gelten die Leistungen rückwirkend ab diesem Monat. Es lohnt sich also, nicht zu zögern. Den Antrag darf die pflegebedürftige Person selbst stellen oder, mit Vollmacht, ein Angehöriger.

Schritt 2: Die Begutachtung

Nach dem Antrag meldet sich ein Gutachter zur Begutachtung an, meist für einen Hausbesuch. Bei gesetzlich Versicherten kommt der Medizinische Dienst, bei privat Versicherten das Unternehmen Medicproof. Die Grundlage dafür ist Paragraf 18 des elften Sozialgesetzbuchs.

Begutachtet wird, wie selbstständig der Mensch in sechs Lebensbereichen ist, zum Beispiel bei der Mobilität, bei der Selbstversorgung wie Waschen und Anziehen, im Umgang mit Krankheit und Therapie und bei der Gestaltung des Alltags. Aus der Bewertung dieser Bereiche ergibt sich am Ende der Pflegegrad.

So bereiten Sie sich gut vor:

  • Ehrlich an einem normalen Tag. Schildern Sie, wie der Alltag wirklich aussieht, nicht wie es an einem besonders guten Tag gelingt. Viele Menschen reißen sich beim Termin zusammen und schneiden dadurch schlechter ab, als es ihrer Lage entspricht.
  • Eine Vertrauensperson dabei. Ein Angehöriger, der den Alltag kennt, kann ergänzen, was im Gespräch untergeht.
  • Ein Pflegetagebuch. Wer ein bis zwei Wochen notiert, wobei und wie oft Hilfe nötig ist, gibt dem Gutachter ein klares Bild.
  • Unterlagen bereithalten. Arztberichte, eine Medikamentenliste und Hilfsmittel wie Rollator oder Gehstock sollten griffbereit sein.

Schritt 3: Der Bescheid und die Frist

Nach der Begutachtung erstellt der Gutachter eine Empfehlung, und die Pflegekasse entscheidet. Sie muss Ihnen das Ergebnis in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang schriftlich mitteilen. Hält die Kasse diese Frist ohne ausreichenden Grund nicht ein, steht Ihnen für jede angefangene Woche Verspätung eine Zahlung von 70 Euro zu. Auch das regelt Paragraf 18.

Im Bescheid steht der anerkannte Pflegegrad. Bitten Sie die Pflegekasse zusätzlich um das vollständige Gutachten, denn darin sehen Sie, wie der Gutachter die einzelnen Bereiche bewertet hat. Das ist die Grundlage, falls Sie nicht einverstanden sind.

Wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt

Nicht jeder Bescheid trifft die Lage. Gegen die Entscheidung können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Sinnvoll ist, den Widerspruch mit dem Gutachten in der Hand zu begründen, also genau dort, wo die Selbstständigkeit aus Ihrer Sicht zu gut bewertet wurde. Eine Wohn- oder Pflegeberatungsstelle in Ihrer Nähe unterstützt Sie dabei kostenfrei.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine individuelle pflegerische oder sozialrechtliche Beratung. Die verbindliche Auskunft zu Ihrem Anspruch gibt Ihre Pflegekasse.

Und danach?

Steht der Pflegegrad, können Sie die Leistungen nutzen. Für einen sicheren Zugang zwischen den Etagen ist der Zuschuss für einen Treppenlift einer der wichtigsten. Wie hoch die Förderung ausfällt und wie Sie sie richtig beantragen, zeigt unser Förder-Check in einer Minute. Wie sich Pflegekasse und KfW kombinieren lassen, lesen Sie unter Treppenlift und Krankenkasse. Für konkrete Angebote können Sie jederzeit kostenlos und unverbindlich anfragen.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es vom Antrag bis zum Bescheid?

In der Regel höchstens 25 Arbeitstage ab Eingang des Antrags. Versäumt die Pflegekasse diese Frist ohne triftigen Grund, muss sie für jede begonnene Woche Verzögerung 70 Euro zahlen. In dringenden Fällen, etwa im Krankenhaus oder Hospiz, gelten kürzere Fristen.

Kann ein Angehöriger den Antrag stellen?

Ja. Die pflegebedürftige Person kann den Antrag selbst stellen oder eine andere Person dazu bevollmächtigen. Mit einer Vollmacht kann ein Angehöriger den Antrag stellen und die pflegebedürftige Person auch bei der Begutachtung vertreten und begleiten.

Was kostet die Begutachtung?

Nichts. Antrag und Begutachtung sind für Sie kostenlos, die Kosten trägt die Pflegeversicherung.

Quellen